Angenommen der Mietvertrag läuft über 5 Jahre,der Mieter ist Arbeitslos und hat einen Umschulungsplatz in einer anderen Stadt bekommen.
Gilt dies als Sonderkündigungsrecht??
Was das renovieren der Wohnung betrifft,ist es dem Mieter möglich zu sagen er renoviert nicht dafür kann der Vermieter die Kaution behalten(es müsste lediglich gestrichen werden)?
Was ist zu tun wenn der Vermieter „krankhaft übergenau“ ist?
Beispiel:Aufgrund einer wirklich kleinen Kerbe im Laminatboden möchte er alles rausreissen und neu verlegen lassen usw.
Kann er dem Mieter solche Aktionen in Rechnung stellen??
ich unterstelle, dass der Mietvertrag vor dem 01.09.2001 ausgestellt wurde. Sonst wäre die Befristung möglicherweise unwirksam. Wurde das Mietverhältnis ab dem 01.09.2001 begonnen oder danach, dann bitte ab wann und weshalb wurde der Vertrag auf fünf Jahre festgelegt. Welche Gründe stehen dafür im Mietvertrag ?
Angenommen der Mietvertrag läuft über 5 Jahre,der Mieter ist
Arbeitslos und hat einen Umschulungsplatz in einer anderen
Stadt bekommen.
Gilt dies als Sonderkündigungsrecht??
??? kann sein, aber hier ist zu klären, wie weit die andere Stadt entfernt ist, also ob zumutbar ist eine gewisse Fahrtstrecke in Kauf zu nehmen und zu klären wäre auch, wann - im Hinblick auf die zeitliche Befristung und deren Wirksamkeit - möglicherweise gekündigt werden kann.
Was das renovieren der Wohnung betrifft,ist es dem Mieter
möglich zu sagen er renoviert nicht dafür kann der Vermieter
die Kaution behalten(es müsste lediglich gestrichen werden)?
Kommt auf den Vereinbarungen im Mietvertrag an und auf deren Wirksamkeit. Vielleicht am Ende des Bretss einfach mal unetr „Was ich wissen will“ nachlesen und einige Infos geben. Sicher ist aber, der VM muss da mitspielen.
Was ist zu tun wenn der Vermieter „krankhaft übergenau“ ist?
Beispiel:Aufgrund einer wirklich kleinen Kerbe im Laminatboden
möchte er alles rausreissen und neu verlegen lassen usw.
Eine Kerbe hat nichts mit "krankhafter Übergenauigkeit " zu tun. Es ist schlichtweg ein Schaden, den der Mieter beseitigen muss oder den er seiner Versicherung melden muss, damit diese die Kosten trägt. Es kann aber nicht wegen „einer kleinen Kerbe“ der gemsate Bodenbelag herausgerissen werden, wobei wie lang, wie breit und wie tief sitzt der Schaden ?
Kann er dem Mieter solche Aktionen in Rechnung stellen??