Sonderkündigungsrecht Stromanbieter

Hallo,

der folgende Stromanbieter (ganz oben, Hitstrom, Naturhit safe) bietet im ersten Jahr sehr günstige Preise bei 24-monatiger Laufzeit. Ich glaube, vor einiger Zeit gelesen zu haben, dass der Kunde bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hat. Trifft das auch in diesem Fall nach z.B. Ablauf des ersten Jahres zu?

Viele Grüße und Danke vorab

Müller

[http://www.verivox.de/power/calculator.aspx?VXVS=ef9…](http://www.verivox.de/power/calculator.aspx?VXVS=ef926042-3d86-4d95-8fa0-e755b0f6a30e& VIEWSTATE=&customer=1&plz=04229&ctl00_ctl00_ContentPlaceHolderProductMaster_ContentPlaceHolderContent_powerCalc inputBox_paola indicator=5%7C04229&usage=2000&bo=1&pg=1&pgMonth=12&ecoSwitch=%7CokoArea&oko=1&okoFilter=1&certSwitch=%7C1&CertTUEV=1&CertSilber=1&CertOK=1&CertGold=1&ctl00%2524ctl00%2524ContentPlaceHolderProductMaster%2524ContentPlaceHolderContent%2524powerCalc%2524_inputBox%2524details=%7Cdummy&cl=240&cancel=0&percentageNT=0&cdtn=2&rt=1&cmpc=110&cmpt=284979&ctl00%2524ctl00%2524ContentPlaceHolderProductMaster%2524ContentPlaceHolderContent%2524powerCalc%2524calcSubmit=Tarife+neu+berechnen&ctl00%2524ctl00%2524ContentPlaceHolderProductMaster%2524ContentPlaceHolderContent%2524powerCalc%2524calcOut%2524legend%2524ctl00%2524ctl01%2524pageSize%2524pageSize=20& EVENTTARGET=& EVENTARGUMENT=& EVENTVALIDATION=%252FwEWDQL%252BraDpAgKEwYvyBALVxcb6AgLztrWFBgLxxpDGBQLl273tCwL3sMLRBALbvt%252FPCgLOgv82As%252BE95MFAtmogLMPAvyD1YEMAuioyNoHYlJr2awuTh4kg%252BSgkUoiFiBR6Jc%253D)

meines wissen nach ja, es gibt ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen. Ich glaube aber, die Frist ist begrenzt (man hat 1Monat Zeit, sonst ist die Preiserhöhung genehmigt.)

Hallo.

der folgende Stromanbieter (ganz oben, Hitstrom, Naturhit
safe) bietet im ersten Jahr sehr günstige Preise bei
24-monatiger Laufzeit.

Das ist so nicht ganz richtig. Der angebotene Tarif, also Grundgebühr und Preis pro kWh, sind über die ganzen 24 Monate gleich.
Du bekommst allerdings im 1. Jahr diverse Boni angerechnet (Frei-kWh, Neukundenbonus, …). Der Preis wird also gar nicht erhöht nach Ablauf des 1. Jahres.

Ich glaube, vor einiger Zeit gelesen zu
haben, dass der Kunde bei einer Preiserhöhung ein
Sonderkündigungsrecht hat.

Das trifft zu.

Trifft das auch in diesem Fall nach
z.B. Ablauf des ersten Jahres zu?

Wenn es tatsächlich eine Preiserhöhung geben sollte, dann ja. Nachdem der Tarif aber sogar eine Preisgarantie enthält, wird es wohl zu keiner Erhöhung kommen.
Der „Wegfall“ von einmaligen Boni berechtigt nicht zur Sonderkündigung. „Wegfall“ in Gänsefüsschen, weil ja nicht wirklich etwas wegfallen kann, was von Anfang an nur auf einmal ausgelegt war.

Das ganze ist meine Laienmeinung, ich bin kein Anwalt. Falls ich also irre, soll bitte jemand kundigeres als ich das korrigieren.

Sebastian.