Sonderkündigungsrecht Telefonvertrag

Hallo,
jemand hat („an der Haustür“) einen Vertrag für einen Tel.anschluss abgeschlossen, der 24 Monate läuft - ab Fertigstellung des Anschlusses. Zur Inbetriebnahme muss der Anbieter Erdarbeiten ausführen. Dazu werden Ortsbegehungstermine benötigt, damit die Arbeiten avisiert werden können. Der Unternehmer, der die Baustelle im Auftrag und im Namen der roten Anbieter macht, macht einen Ortstermin aus, um zu begehen. Den nimmt er nicht wahr (kommt nicht). Auf Nachfrage beim Anbieter (über den die Kommunikation und Terminvergabe läuft) heißt es, der Arbeiter hätte den Termin nicht wahrnehmen können und eigentlich absagen sollen. Es wird ein neuer Termin ausgemacht, auch der Termin verstreicht ohne Absage resp. Auftauchen des Arbeiters. Der Anbieter (bzw. der, der die Sache koordiniert) ist kurzfristig nicht erreichbar, Nachfrage, was denn nun Sache ist, und ob der Arbeiter irgendwann einmal verbindlich auftaucht, landet nur in einer Mailbox.
Was hat man in Petto? Ab wann entsteht ein (außerordentliches) Kündigungsrecht bzw. Recht, vom Vertrag zurückzutreten, weil es „einfach nicht klappt“? Der Anbieter hat bisher keinerlei Arbeiten erledigt, die ihm Kosten verursacht hätten, nur die Zeit des Kunden verschwendet. Kommunikation bisher nur telefonisch.
Danke und Grüße

Eingeschriebenes Anschreiben. Mit genauer Datumangabe einen Termin festsetzen, bis wann das (Begehung oder Fertigstellung der Telefoneinrichtung oder was Du sonst erledigt haben willst) mindestens erledigt sein sollte, andernfalls würde vom Vertrag zurückgetreten.

Und dann wartest du was passiert.

Ich nehme an, dass es sich um einen Glasfaserausbau handelt?

Vogel friss oder stirb.

Was bringt dir eine Kündigung? Wenn Anbieter A eigenwirtschaftlich oder gefördert den Glasfaserausbau macht, wird vermutlich auf Jahre oder Jahrzehnte kein anderer Anbieter dort eine solche Investition durchführen.

Im Falle des geförderten Ausbaus: Beschwerde beim Ausschreibenden (meist der Kreis), die haben direkte Ansprechpartner beim Ausbauenden.
Im Falle eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus: Beschwerde bei der BNetzA.

Dass nach Abschluss eines Hausanschluss- und Internetzugangs-Vertrages Monat bis Jahre vergehen, kannte ich bislang eher vom Anbieter „DG“ und nicht von der „roten Träne“.

Aber nochmal: Wenn ich richtig vermute, dass es Glasfaser werden soll, dann bleib geduldig und hartnäckig. Die Chance kommt so schnell (und so günstig) nicht wieder.

Wenn es ein kupferbasierter Anschluss werden soll, dann würde ich den auch bedenkenlos in den Wind schlagen.