Sonderkündigungsrecht TKG - Nachweis für Umzug

Hallo liebe Forenteilnehmer,

ich habe eine Frage zum § 46 Absatz 8 Satz 3.
Dort heisst es ja, dass der Kunde, sofern die Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbracht werden kann, ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten hat. Was der Gesetztestext jetzt aber nicht hergibt ist, wie der Nachweis über den Umzug zu erbringen ist und auch die Anbieter handhaben dies wohl unterschiedlich. Einige akzeptieren den neuen Mietvertrag, andere verlangen eine (Um)Meldebescheinigung.

Könnt ihr hier evtl Klarheit schaffen? Wodurch kann der Nachweis über den Umzug erbracht werden? Muss ein Mietvertrag akzeptiert werden? Ist zwingend eine (Um)Meldebescheinigung notwendig?

Vielen Dank im Voraus
MfG
Stefan

Hallo Stefan,

in der Regel akzeptieren Unternehmen nur eine Meldebestätigung, selten nur den Mietvertrag. Ist ja auch irgendwie nachvollziehbar…

Lieben Gruß
Miton