Sonderkündigungsrecht Umzug GEZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

so wie ich festgestellt habe habe ich einen Fehler gemacht.
Ich habe bei meinem Umzug (zusammenziehen mit meiner Freundin in eine neue Wohnung) leider vergessen meine alte bei der GEZ ab zu melden.
In der neuen Wohnung haben wir bzw. meine Freundin sich bei der GEZ ordnungsgemäß angemeldet. (bin schon seit jahren ein GEZ-Zahler)
Ich wurde von der GEZ erst ca. nach einem 3/4 Jahr darauf aufmerksam gemacht, mit einer Nachvorderung für meine alte Wohnung, die bereits schon wieder neu bezogen ist. Aus meiner alten 2 Zimmer Wohnung bin ich am 30.03.2010 ausgezogen. In meine neue 4 Zimmer Wohnung bin ich mit meiner Freundin am 01.04.2010 eingezogen dort bebeazhlt meine Freundin die GEZ Fernseher Radio ganz normal, vorher habe ich dies in meiner alten Wohnung auch so gemacht.
Meine Kündigung habe ich nach dem ich die erste Zahlungsaufforderung an meine neue Adresse bekommen habe umgehend nachgereicht und Einspruch gegen diese Aufforderung erhoben. Auch nochmal eine Abmeldung der GEZ ausgefüllt darin mit der entsprechenden neuen Adresse und ab wann dieser Umzug geschehen ist sowie die GEZ-Nummer meiner Freundin für die neue Wohnung und so weiter mitgeteilt.
Trotz dieser Informationen bekomme ich weiterhin für die alte verlassene Wohnung Zahlungsaufforderungen.

Wieso erst nach diesem Zeitraum?
Wieso bekomme ich eine Nachforderung?
Woher hat der haufen meine Adresse?
Wieso beachten sie meine nachträgliche Kündigung nicht und beharren auf ihrer Nachvorderung?
Wieso wird nicht beachtet, das ich (bzw. meine Freundin ab dem Zeitpunkt) in diesem Zeitraum bereits für eine andere Wohnung bezahle?
Soweit mir bekannt ist, zählen Sonderkündigungsrechte bei Umzug, für alle Verträge mit Laufzeit wie Strom, Gas, Telefon auch, wenn diese rückwirkend abgemeldet werden wie schaut es bei der GEZ aus ich kann in einer Wohnung die ich nicht mehr gemietet habe auch keine Geräte für den Empfang bereit halten das ist unmöglich. (Unrecht)

Nun meine Frage an sie, was kann ich tun um die ausstehenden Forderungen von der GEZ nicht zu zahlen?
Es ist ja nicht so, das ich mich verweigern will GEZ zu zahlen, ich sehe nur nicht ein für was zu zahlen, was definitiv nicht möglich ist… das ist meiner Meinung nach Unrecht.

freundliche Grüße

KGB

Hallo KGB,
aus meiner Erfahrung:unermüdlich Briefe schreiben und natürlich nicht doppelt bezahlen. Die schlafen da alle…
P

Hallo KGB,

habe leider die allergleiche Erfahrung mit der GEZ gemacht. Mir wurde von denen damals gesagt, nachträgliche Kündigungen gelten nicht und fertig, haben sich auch auf keine Diskussion eingelassen. Ich habe dann zähneknirschend bezahlt, aber vielleicht kann euch der Verbraucherschutz weiterhelfen?

LG

Peggy

Ich bin zwar kein Experte was das betrifft, habe jedoch auch schon ein paar Erfahrungen mit der GEZ machen dürfen. Also im Prinzip denke ich du bist 100% im Recht. Es ist alles nachvollziehbar und es wurde zudem auch alles gezahlt was gezahlt werden musste. Da du in der alten Wohnung auch nachweisbar nicht mehr wohnts, sond natprlich auch von dir keine weiteren Zahkungen mehr zu entrichten. Das dumme ist, die GEZ peilt das nicht und mahnt und mahnt und mahnt und mahnt!!! Letztendlich kann ich dir versprechen, es wird ein Kampf da wieder Ordnung rein zu bekommen. Im Prinzip würde ich, sofern du im Rechtschutz bist, einen Anwalt fragen, der der GEZ dann das … stopft.
Ansonsten würde ich die Zahlungsaufferungen einfach ignorieren, da du ja im Prinzip nichts zu zahlen hast! Hast du dich mal telefonisch mit denen auseinander gesetzt? Haben Sie dir den Eingang deiner Mitteilungen bestätigt?

Ggf. würde ich, um noch mal auf Nummer sicher zu gehen, sämtliche bereits an die GEZ übermittelte Informationen noch mal per Einschreiben an die GEZ zu senden, sodass du einen Nachweis/Argument gegenüber der GEZ hast.

PS: Das was die GEZ tut, muss und kann man nicht verstehen… die haben sie nicht mehr alle:wink:

Versuche es mal über E-mail

[email protected]
da bekommt man nach meiner Erfahrung eine Antwort.

gruß, Sabine

Vertrag ist Vertrag, rückwirkende Kündigungen ist eine Ermessensfrage - die die GEZ nicht eingehen wird.
Sie will Geld.
Deine Freund - kann aus Sicht der GEZ genauso eine WG Partnerin sein und dann müßtet ihr beide GEZ zahlen.
Also so ganz einfach ist das nicht.
Du wirst die Forderungen zahlen müssen.
Es sei denn es gibt ein sehr persönliches und freundliches Gespräch - was nicht bezweifle.
Die GEZ verzichtet nicht auf Geld - Gruss Barbara Natzschka