Hallo,
wohnt ein Vermieter mit seinem Mieter in einem Zweifamilienhaus oder einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, dann kann er ohne Angabe von Gründen kündigen.
Wer weiß, was alles hierunter fällt ?
Muss ein gemeinsamer Eingang vorhanden sein ?
Ein Doppelhaus ?
Eine Einliegerwohnung, die einen getrennten Eingang hat und neben der Hauptwohnung liegt (also quasi Doppelhaus)?
Gruß,
Werner
Sorry, aber hilft mir nicht weiter.
Ist ein Doppelhaus nun ein Gebäude oder zwei ??
Sorry, aber hilft mir nicht weiter.
Ich denke grundsätzlich doch.
Das Gesetz unterscheidet offenbar nicht, wo ein etwaiger Eingang zu sein hat.
Ist ein Doppelhaus nun ein Gebäude oder zwei ??
Gibt es eine Hausnummer oder zwei?
Ein Doppelhaus steht auf 2 Grundstücken, hat 2 Anschlüsse für Versorgungsleitungen und ist technisch voneinander getrennt.
vnA
http://www.advogarant.de/Infocenter/Rechtsinfo/Mietr…
Bei einer ähnlichen Konstellation sähe das anders aus.
Es geht darum, wie man ein Haus bauen müsste, damit man das Sonderkündigungsrecht ausüben könnte.
Soweit ich es bisher raushöre, wäre es wohl besser, das Haus mit gemeinsamer Versorgung auszurüsten.
Es geht darum, wie man ein Haus bauen müsste, damit man das
Sonderkündigungsrecht ausüben könnte.Soweit ich es bisher raushöre, wäre es wohl besser, das Haus
mit gemeinsamer Versorgung auszurüsten.
-zwei abgeschlossene Wohnungen, damit man auch 2 Haushalte getrennt voneinander führen kann.
-ggfs eine Abgschlossenheitsbescheinigung für 2 Wohnungen vom Bauamt ->nachfragen
-gemeinsame technische Versorgung
-keine zusätzliche Einliegerwohnung/Gästewohnung
…
Vielleicht hilft das auch noch weiter:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/zweif…
http://www.ml-fachseminare.de/a-z/AZhtml/xyztxt1.htm
Zitat:"…Haus mit zwei abgeschlossenen Wohneinheiten, von denen eine in der Regel vom Eigentümer genutzt und die andere vermietet ist. Es kann sich dabei auch um ein Doppelhaus auf einem Grundstück handeln."
Gruß
Maja