Sonderkündigungsrecht Versicherungen

Hallo an alle!

Ich bin neu hier und habe eine kurze Frage zu Sonderkündigungsrechten bei Versicherungen.
Jemand wechsele den AG und zählt nun zum Öffentlichen Dienst.
Die Versicherung nervt ihn sowieso, jedoch hat er noch eine lange Laufzeit bei Sachversicherungen (Haftpflicht, Hausrat)
Der Vertrag an sich wird ja nun geändert…und es heißt doch immer wenn was am Vertrag geändert wird, kann man von einem Sonderkündigungsecht Gebrauch machen.

Nun meine Frage…wie ist die Sachlage?

Danke schon jetzt für die Mühe und die Antworten!

Nun meine Frage…wie ist die Sachlage?

Die Änderung eines Tarifmerkmals begründet kein Sonderkündigungsrecht.

Zu beachten ist jedoch:
Vertragslaufzeiten von mehr als 3 Jahren sind nach VVG für den Versicherungsnehmer nicht bindend!

Von daher stellt sich die Frage, ob man nicht regulär kündigen kann?

Hallo,

ein Sonderkündigungsrecht besteht dafür nicht.

Aber man kann die Verträge in den Öffentlichen Dienst Tarif umstellen lassen.

Gruß Merger