Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Sonderkündigungsrechtes während der Elternzeit, da mir nicht ganz klar ist, wer eigentlich kündigen darf, da ja normalerweise der AG keine Kündigung in dieser Zeit aussprechen darf, oder?
Folgende Parameter liegen der Situation zugrunde:
- Elternzeit läuft nach 3 Jahren am 09.10.11 aus
- währenddessen fand ein Umzug vom Standort des Arbeitsplatzes in eine andere Stadt (mehr 60 km) statt, so dass eine Rückkehr zum Arbeitsplatz ausgeschlossen ist
- nach Beendigung der Elternzeit will die AN eine Einzelunternehmung gründen, d.h. nach einem Tag Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss beantragen
Wenn jetzt jedoch die AN von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, würde Sie doch rein theoretisch Sperrzeiten bei Arbeitsamt bekommen, oder darf Sie aufgrund der Tatsache, dass eine Rückkehr ausgeschlossen ist, einfach so unter Einhaltung der dreimonatigen Frist kündigen??
Oder darf der AG aufgrund dieser Konstellation eine Kündigung/Aufhebung schreiben?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antworten
P.S.: Die AN würde auch keine Abfindung haben wollen…
