Sonderkündigungsrecht während der Elternzeit

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Sonderkündigungsrechtes während der Elternzeit, da mir nicht ganz klar ist, wer eigentlich kündigen darf, da ja normalerweise der AG keine Kündigung in dieser Zeit aussprechen darf, oder?

Folgende Parameter liegen der Situation zugrunde:

  • Elternzeit läuft nach 3 Jahren am 09.10.11 aus
  • währenddessen fand ein Umzug vom Standort des Arbeitsplatzes in eine andere Stadt (mehr 60 km) statt, so dass eine Rückkehr zum Arbeitsplatz ausgeschlossen ist
  • nach Beendigung der Elternzeit will die AN eine Einzelunternehmung gründen, d.h. nach einem Tag Arbeitslosigkeit den Gründungszuschuss beantragen

Wenn jetzt jedoch die AN von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, würde Sie doch rein theoretisch Sperrzeiten bei Arbeitsamt bekommen, oder darf Sie aufgrund der Tatsache, dass eine Rückkehr ausgeschlossen ist, einfach so unter Einhaltung der dreimonatigen Frist kündigen??

Oder darf der AG aufgrund dieser Konstellation eine Kündigung/Aufhebung schreiben?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antworten

P.S.: Die AN würde auch keine Abfindung haben wollen…

Hallo,

es ist richtig, dass der AG während der EZ nicht kündigen darf, nur wenn es wichtige Gründe gibt(Firma pleite etc.).
Der AN hat immer eine Kündigunsfrist von 3 Monate zum Ende der Elternzeit.
Wie es bei der AfA aussieht kann ich leider nicht genau sagen. Aber frag doch da mal nach wie das ist.

Ein Aufhebungsvertrag kann immer geschlossen werden. Hier muss auch keine Kündigungsfrist eingehalten werden.

Hallo Faymee,

vielen Dank für Deine Antwort. Aber wenn die AN einen Aufhebungsvertrag vereinbart, dann kommen doch Sperrzeiten bei der AfA zum Tragen oder nicht, da die Entfernung zu weit ist?

Lieben Gruß

Ah, Du hast ja geschrieben, dass das bei der AfA zu erfragen ist, sorry… :smile:

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen. Arbeitsrecht ist nicht mein Thema.

Schöne grüsse aus dem Maintal.

Kreuzer Michael

Hallo Michael,

trotzdem danke für Deine Antwort. Vielleicht benötige ich noch einmal Rat bezüglich des Gründungszuschusses.

Aber das kommt später…

Sorry bei der Frage kann ich Dir leider nicht helfen. Lg