Sonderkündigungsrecht wegen Telekom Spitzelaffäre

Moin, moin,

die Frage entstand spontan, vielleicht hat einer von euch ja eine Meinung dazu:

Entsteht aus der Spitzelaffäre, die in diesen Tagen bei der Telekom aufgedeckt wird, und die man wohl als massiven Vertrauensverlust werten kann, ein Sonderkündigungsrecht für bspw. Kunden von T-Mobile?

Kann es sein, dass durch ein solches Verhalten die Basis eines Vertrages so stark gefährdet wird, dass man ihn fristlos oder kurzfristig kündigen kann?

Oder müsste der Vertragspartner der Telekom einen erhöhten Vertrauensschutz nachweisen, bspw. als Anwalt, Arzt oder Journalist.

Eine spannende Frage, wie ich finde.

Gruß
Erik

Eine spannende Frage, wie ich finde.

Was hat die Affäre mit den Kunden der Telekom zu tun ? Nichts. Man hat versucht, den Mitarbeiter zu finden, der vertrauliche Informationen an die Presse gegeben hat, wenn auch mit untauglichen Mitteln. Inwiefern das die Vertragsbeziehungen zu den Kunden tangiert bleibt für mich völlig im Dunkeln.

Entsteht aus der Spitzelaffäre, die in diesen Tagen bei der
Telekom aufgedeckt wird, und die man wohl als massiven
Vertrauensverlust werten kann, ein Sonderkündigungsrecht für
bspw. Kunden von T-Mobile?

Hallo, Erik,

wurdest Du denn bespitzelt?

Wenn der Vorstand der Telekom wegen eines Verkerhsverstoßes verurteilt würde: meinst Du, Du hättest dann auch ein Sonderkündigungsrecht?
Gruß:
Manni

Hallo (ein kurzer Gruß ist nicht verkehrt!)

Ist Dir denn die Reputation Deiner Vertragspartner völlig gleichgültig?
Was hätte es mit den Brötchen zu tun, wenn Dein Bäcker kleine Jungs belästigt hätte? Auch nichts, aber würdest Du dort noch kaufen wollen? denk mal drüber nach…

Teutoburger

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Hallo (ein kurzer Gruß ist nicht verkehrt!)

Eine spannende Frage, wie ich finde.

Was hat die Affäre mit den Kunden der Telekom zu tun ? Nichts.
Man hat versucht, den Mitarbeiter zu finden, der vertrauliche
Informationen an die Presse gegeben hat, wenn auch mit
untauglichen Mitteln. Inwiefern das die Vertragsbeziehungen zu
den Kunden tangiert bleibt für mich völlig im Dunkeln.

Ist Dir denn die Reputation Deiner Vertragspartner völlig
gleichgültig?
Was hätte es mit den Brötchen zu tun, wenn Dein Bäcker kleine
Jungs belästigt hätte? Auch nichts, aber würdest Du dort noch
kaufen wollen? denk mal drüber nach…

Solange der Bäcker mit Dir einen Liefervertrag hat, hast Du Dich an den Vertrag zu halten, ob der Bäcker nun kleine Jungs oder große Mädchen belästigt. Was anderes wird es , wenn der Bäcker rechtskräftig verurteilt wird und seiner Lieferverpflichtung nicht nachkommen kann, weil er eingelocht wird.

Aber ich finde den Vergleich schon etwas hinkend. Dazu kommt, dass sich sowohl Täter als auch Opfer (letztere zumindest teilweise) in den Reihen der Telekom befinden. Somit ist die Telekom als solche vielleicht auch Opfer und wird sich zivilrechtlich vielleicht noch mal an den/die Schuldigen wenden.

Gruß

ALex

Hallo

Ist Dir denn die Reputation Deiner Vertragspartner völlig
gleichgültig?
Was hätte es mit den Brötchen zu tun, wenn Dein Bäcker kleine
Jungs belästigt hätte? Auch nichts, aber würdest Du dort noch
kaufen wollen? denk mal drüber nach…

Hallo, Alex
der Vergleich hinkt sehr.
Ich würde zwar nicht mehr zu diesem Bäcker hingehen, aber deswegen habe ich doch nicht ein „Sonderkündigungsrecht“.
Ich brauche keinen neuen Vertrag einzugehen und Brötchen zu kaufen.

Im Fall der T. besteht aber ein Vertrag.

Gruß

Manni

Hallo,

also man sollte hier einmal grundsätzlich anmerken, dass natürlich auch die Person des Vertragspartners, die persönliche Integrität und das hiermit verbundene allgemeine Vertrauen in diesen eine Grundlage jeden Vertrages sind, so dass selbstverständlich hieraus auch ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages resultieren kann, auch, wenn dieser korrekt erfüllt wird.

Allerdings sind hierfür natürlich hohe Hürden gesetzt und ob die Telekom-Affäre ausreicht, ist mehr als zweifelhaft. Aber so undenkbar, wie es hier geschildert wird, ist es nicht.

Gruß
Dea

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Moin,

nehmen wir mal Journalisten, die T-Mobile nutzen. Nach den Erkenntnissen aus diesem Skandal, kann der Journalist nicht davon ausgehen, dass dieses Unternehmen sein Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation schützen kann, mehr noch muss er davon ausgehen, dass führende Manager dieses Unternehmens über Jahre genau das Gegenteil getan haben.

Zerstört ein Unternehmen diese Vertrauensbasis, die im Falle von Telekommunikation essenzieller Bestandteil des Produktes ist, anders als bei Brötchen (hier wäre eine jahrelange wissentliche Gesundheitsgefährdung wohl analoger als das Kinderschänder-Beispiel :wink:, so könnte doch eine wesentliche Grundlage für das Vertragsverhältnis wegfallen, oder?

Gruß
Erik