Hallo Forum!
Ein Versicherungsnehmer schließt zeitgleich zwei Verträge bei derselben Gesellschaft ab: Einen Kfz-Haftpflichtvertrag und eine Rechtsschutzversicherung.
Nach einigen Jahren kündigt der VN den RS-Vertrag. Zu seinem Erstaunen erhält er kurz darauf eine Mitteilung, dass der bisher gewährte „Bonus aus Vertragsbündelung“ wegfallen würde und sich dadurch die verbleibende Kfz-Haftpflichtversicherung um xx EUR erhöhen würde.
Dem VN war nicht bekannt, dass er einen Bonus durch Vertragsbündelung erhält. Ein solcher ist auch in den Versicherungsunterlagen nicht vermerkt.
Steht dem VN ein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung zu? Die Gesellschaft lehnt dies ab und erläutert, das keine Beitragserhöhung durchgeführt wurde, sondern lediglich ein gewährter Bonus wegfällt.
Viele Grüße
Jens