Lieber Henning,
Eure Bindung an die Wohnung ist ungerecht. Deshalb hab ich mir deine Antworten noch einmal genau durchgelesen. Du hast leider nicht den genauen Wortlaut der Textstelle im Mietvertrag geschrieben. Das ist wichtig. Es kann entweder ein Datum sein oder Satz mit dem Wortlaut Kündigung nach 4 Jahren. Ein genaues Datum ist es scheinbar nicht, also ist es ein Satz, Wenn er von 4 Jahren spricht, ist diese Angabe ungültig, denn sie schreibt vor, die die Kündigung erst nach 4 Jahren ausgesprochen werden darf. Das verlängert die Künigungssperre über 4 Jahre hinaus.
Ich möchte euch wirklich sehr gern helfen. Wart ihr inzwischen bei einem Rechtsanwalt? Verzeiht mir also, wenn ich nochmals nachgehakt habe.
LG
Ingrid = Zwillingsjungfrau