Sonderkündigungsrecht bei änderung des AZ Modells möglich?

Guten Tag zusammen,

der o.G. Titel sagt eigentlich schon alles.
Person X, wir nennen ihn mal „Bob“, hat im Mai einen Unterrichtsvertrag mit einer Musikschule getroffen.
Der Unterricht findet immer Donnerstag Abend statt.
Nun wurde Bob aber mitgeteilt, dass bei seinem Arbeitgeber ein neues Schichtmodell eingeführt wird, welches es ihm so gut wie Unmögliich macht, noch weiterhin, halbwegs regelmäßig den Unterricht zu besuchen.
Daher die Frage:
Gilt hier das Sonderkündigungsrecht? Bzw. gibt es hier sonst eine Saubere Möglichkeit, den Vertrag Vorzeitig zu beenden?!

Viele Grüße und bereits jetzt ein Danke für die Antwortern

dann schaut Bob einfach in den Unterrichtsvertrag und ggf. weiterer Unterlagen (allgemeine Geschäftsbedingungen usw.) und ließt durch, was bzgl. Kündigung, Sonderkündigung und vergleichbaren Themen drin steht. Wenn er dann noch Fragen hat, dann poste er doch die relevanten Passagen, dann kann man ihm theoretisch weiter helfen…

Hallo Wolfgang,

vielen dank für deine Antwort.
Aber u.a. dort liegt der Hund begraben. Bob findet auf der Website lediglich einen Haftungsausschluss wegen dem Internetangebot. Weitere AGBs findet er nicht. Einen Unterrichtsvertrag gibt es als solches auch nicht. Bob hat zwar einen Aufnahmeantrag unterschrieben, aber keinen „Vertrag“ ausgehändigt bekommen.
Ist das gut oder Schlecht?