Hallo!
Die Telekom die Umstellung vom alten Telefonnetz auf IP-Telefonie vollzogen.
Auf der Rechnung wird nun plötzlich eine höhere Grundgebühr berechnet.
Steht dem Kunden damit ein Sonderkündigungsrecht zu?
In der Hoffnung auf Rat
Gruß
Hans
Hallo!
Die Telekom die Umstellung vom alten Telefonnetz auf IP-Telefonie vollzogen.
Auf der Rechnung wird nun plötzlich eine höhere Grundgebühr berechnet.
Steht dem Kunden damit ein Sonderkündigungsrecht zu?
In der Hoffnung auf Rat
Gruß
Hans
Nein, da es eine Vertragsänderung gab.
Wobei ich fast glaube, dass du unnützes Zeugs mitbezahlst, denn IP ist eigentlich preiswerter als eine vergleichbare, alte Varianten.
Hast du einen Router mitgemietet, ein „Mail-Paket“ gebucht, Entertain bekommen, ohne Entertain zu nutzen?
(Einem Firmenkunden hat ein findiger/windiger Reseller mal „Entertain“ für seine Werkstatt verkauft. Und der hat das jahrelang bezahlt, ohne den Reciever je ausgepackt zu haben…)
Danke für Deine Antwort!
Das mit der Vertragsänderung verstehe ich nicht. Was bedeutet das? Wenn, dann war die doch nur einseitig, ohne mein Einverständnis, und gilt nicht bei einseitigen Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsrecht?
Es ist nur die Grundgebühr, die jetzt teurer ist.
Der Router ist mitgemietet, aber der Preis dafür ist vor/nach Umstellung gleich.
Entertain ist nicht dabei und auch sonst ist an Rechnungspositionen nichts dazugekommen.
Hoffe auf weiteren Rat
Gruß
Hans
Hallo,
Du könntest der Telekom jetzt einfach eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt schicken und um eine Kündigungsbestätigung bitten. Dann brauchst Du nur ein paar Tage abzuwarten und auf einen Anruf der Telekom warten. Du wirst Dich wundern, welchen günstigen Preis Du da angeboten bekommst. Notfalls kannst Du dann aber auch tatsächlich wechseln. Bei IP-Telonie ist zwischen den einzelnen Anbietern kein Qualitätsunterschied vorhanden. Qualitätsmäßig ist es also völlig egal, bei welchem Anbieter Du Dich anmeldest. Du kannst den billigsten nehmen, den Du finden kannst (außer Kabel Deutschland oder Handyanbieter).
Hallo,
es gab einen Altvertrag, etwa analoge Telefonie plus DSL bis 16.000kbit/s.
Dieser wurde gekündigt.
Dann wurde ein neuer Vertrag abgeschlossen, IP Telefonie und DSL bis 16.000kbit/s.
Einseitig geschah da nichts.
Es kann sein, dass die Telekom dir gesagt hat, dass die bestehende Anschlussart in deinem Netzbereich wegfallen wird und das du auf IP umstellen musst. Du hättest „NEIN“ sagen können, dann hätte die Telekom zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Du hast aber „JA“ gesagt, somit wurde in beiderseitigem Einverständnis aus dem analog-Vertrag ein IP-Vertrag.
Übrigens wohl auch mit neuer Mindestlaufzeit, also 24 Monate.
Die Vertriebsleute wecken oft und gerne den Eindruck, als ob eine Zustimmung zum Vertragswechsel dringend nötig sei, weil man sonst in Kürze nicht mehr telefonieren könne.
Da aber auch die Telekom an den Vertrag gebunden ist und Kündigungsfristen ei halten muss, ist das natürlich nicht korrekt. Solltest du deswegen Beschwerde wegen falscher Beratung oder Vorspiegelung falscher Tatsachen einlegen, dann wird man dir erklären, dass du das wohl am Telefon leider missverstanden hast. Und nein, Gesprächesbestandteile, die eine bewusste Täuschung des Kunden beweisen würden, werden nicht mitgeschnitten. Nie. Zumindest sind solche Mitschnitte noch nie aufgetaucht.
Bei einem Vertragswechsel gibt es in aller Regel eine neue Mindestlaufzeit, in aller Regel 24 Monate. Zu große Hoffnungen auf einen baldigen Anruf würde ich mir nicht machen.
Ja, das trifft es wahrscheinlich ungefähr, aber ich mache besser einen neuen Thread auf, weil das tatsächliche Problem jetzt wohl off Topic ist.
Gruß
Hans