Liebe/-r Experte/-in,
Ist die Zwischenablagerung von Bodenaushub in einer Grünanlage hinter dem eigenen Grundstück Sondernutzung?
Im Flächennutzungsplan ist es als Grünanlage ausgewiesen.
Die Gemeinde beruft sich auf die §§ 18 und 21 des Bbg StrG und der Gemeindesatzung.