Sondernutzung von Wohnräumen

Zu einer bereits erworbenen, noch in Bau sich befindlichen Wohnung von ca. 100 qm wird jetzt die späte Eingliederung eines Teils des gemeinschaftlichen Flurs (ca. 10 qm) vom Verkäufer angeboten. Diese zusätzliche Fläche wird als Sondernutzungsrecht der Wohnung zugewiesen. Gibt es Nachteile im Vergleich zu dem Sondereigentum? Wie viel sollte man in Relation zu dem marktüblichen Preis pro qm bezahlen? Und in welchen Fällen wählt man zwingend SN-Recht statt Eigentum? Vielen Dank, Paul

Und in welchen Fällen wählt man zwingend SN-Recht statt Eigentum?

Dann, wenn die Fläche nicht Sondereigentumsfähig ist, weil dafür keine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden kann - z.B. weil sie räumlich nicht von anderen Flächen abgegrenzt werden kann.

Vielleicht mal hier zum Einstieg:
http://kapitalanlageimmobilien.net/news/immobilien/a…

Gegenfrage:
Was könnte der betreffende Wohnungsinhaber denn für ein Interesse daran haben, ein Sondernutzungsrecht an einem Flur-Teilbereich käuflich zu erwerben, der nicht räumlich von den Gemeinschaftlichen Flur-Bereichen abgetrennt ist? … nicht sondereigentumsfähig ist?
Worin sieht der Wohnungsinhaber einen Vorteil?

Falls die Flur-Teilbereich räumlich abgegrenzt werden kann (und soll und darf), könnte das Konstrukt auch erfunden worden sein, um die Kosten der Änderung der Aufteilungspläne und Ausstellung einer neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung zu vermeiden.

Mit der Lösung „Sondernutzungsrecht“ wäre der Flur-Teilbereich weiterhin Gemeinschaftseigentum > und das brächte eben neue Probleme mit sich > z.B. hinsichtlich der Kostentragung/Kostenverteilung von diesbezüglichen Instandhaltungs-/Renovierungskosten, Instandsetzungskosten/Reparaturen sowie Betriebskosten, denn nach „WEG“ (Gesetz) sind diese Kosten bei Gemeinschaftseigentum von der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt zu tragen.
Auch bauliche Änderungen (z.B. die räumliche Abgrenzung) darf der Sondernutzungsberechtigte nur mit Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft vornehmen.
Oder soll das dann alles über die zu ändernde Teilungserklärung berücksichtigt werden?
Werden die MEA-Anteile geändert, obwohl sich die Sondereigentumsflächen nicht verändern?

Es gibt Teilungserklärungen, die von ursprünglich knappen 10 Seiten im Versuch die Folgen von unsauberen Kostensparlösungen zu beseitigen dann auf 50 und mehr Seiten angewachsen sind, was dann die spätere Verwaltung (Kostenteilungsfragen!) auf Dauer erschwert oder gar zu Rechtsstreitigkeiten führt. Ich halte davon nichts.

Grüsse Rudi

Der Anteil „meines“ Flurs wurde schon baulich abgeschlossen und in die Wohnung eingegliedert. Wir hatten uns schon längst darüber geeinigt, nur dass der Verkäufer/Bauträger jetzt kurz vor der Beurkundung mit diesem SN-Recht rausgerückt ist (wie Sie sagen, will er wahrscheinlich burokratische Kosten sparen). Er sagt auch, dass die Hausgeldkosten dadurch für mich günstiger sein werden, wenn wir in die fertige Wohnung einziehen (keine Änderung an den MEA-Anteilen). Aber ausser diesem kleinen Vorteil, was für Nachteile kann es für einen komplett abgeschlossen Raum geben (mit Fenster dazu)? Worauf soll ich achten, wenn wir vor Notar sitzen werden?
Paul