hallo,
wie ist das mit einem nicht in die Teilungserklärung eingeteilten Sondernutzungsrecht an einem Keller?
vor ca. 10 Jahren wurde aus einem Mietshaus eine WEG mit zwei Miteigentümern. meiner Schwester und mir. ich bekam damals für einen großen Keller, den meine Schwester für eine Wohnung erhielt zwei zugesprochen. Leider habe ich nicht aufgepasst und dies wurde nicht in der Teilungserklärung aufgenommen etc.
nun hat meine Schwester Anfang des Jahres also vor ca. 10 Monaten ihre Wohnungen verkauft. Der neue Eigentümer besteht nach diesen 10 Monaten darauf, einen nicht eingetragenen Keller als Gemeinschaftseigentum mit zu nutzen.
Was habe ich für Möglichkeiten.
Der neue Eigentümer ist ja nicht an Absprachen zwischen mir und meiner Schwester gebunden. Genügen diese 10 Monate für ein Konkludentes Handeln und ich kann den Keller doch behalten oder gibt es keine Chance.
Ach so, die WEG besteht aus 12 Wohneinheiten und zwei Eigentümern. 6/6.
Es tut mir leid, das weiss ich nicht. das ist so eine spezielle und wahrscheinlich auch seltene Sache, dass man, sollte man privat keine Einigungung finden, einen Anwalt für WEG Recht fragen sollte.
ich denke, dass Du schlechte Karten hast, würde aber trotzdem einen Fachanwalt fragen. Eine Beratungsgebühr kostet ca. 100,00€.
Oder such mal bei google „frag einen Anwalt“. Da gibst Du einen Betrag ein, den Du zahlen möchtest( mindestens 27,00€) und erhälst kompetente Antwort.
Viel Erfolg.
Hallo,
das ist eine sehr spezielle Frage, das weiß ich leider auch nicht.
Hallo Bürger79,
wird ein Sondernutzungsrecht nachträglich vereinbart, gilt das gegenüber einem späteren Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers (z. B. einem Käufer oder einem Erben) nur, wenn es beim Berechtigten als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen wurde (sozusagen als Annex zu seinem Sondereigentum).
Auf den Punkt gebracht: Nur was im Grundbuch steht, gilt!
Ich sehe hier leider keine Chance. Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht.
Viele Grüße
Patrick65
Hallo Bürger79, Worte sind Schall und Rauch, die Teilungserklärung ist das a und o. Der neue Eigentümer hat das Ganze unter der Voraussetzung der vorhandenen Teilungserklärung gekauft, er wird den Teufel tun, Dir Sonderrechte einzuräumen, was ich verstehen kann.
Hallo, bin kein Experte und deshalb ist meine Antwort auch nicht verbindlich. Aber nach dem was ich weiß, sind alle Gebäudeteile/-flächen, die nicht in der Teilungserklärung als Sondereigentum oder mit Sodnernutzungsrecht ausgestattet sind automatisch Gemeinschaftseigentum. Man kann höchstens versuchen sich mit dem neuen Miteigentümer zu einigen und dies dann auch in der Teilungserklärung aufnehmen zu lassen. Das ist aber mit einigen Kosten und Mühen verbunden und der neue Eigentümer könnte auch Geld zurückverlangen, da er ja dadurch auch Einbußen in Kauf nimmt. Sieht also nicht sehr gut für Sie aus.
Ja, da haben Sie ein Problem.Konkludentes Handeln dürfte
bei Wohnungseigentums-Angelegenheiten auszuschließen sein.
Wenn Sie wenigstens eine schriftliche-noch besser- notarielle Vereinbarung mit Ihrer Schwester getroffen hätten, wären Ihre Erfolgsaussichten günstig.
Ihrer Schwester wäre der Vorwurf zu machen, dass sie die mit Ihnen getroffene Vereinbarung dem neuen Eigentümer als Vertragsbestandteil nicht mitgeteilt hat.
Hallo,
wenn in einer Wohnanlage alle Sondereigentume notariell festgelegt sind und ein Keller nicht zu diesen Sondereigentumen gehört, zählt dieser Keller zum Gemeinschaftseigentum. Meines Wissens gibt es auch kein Gewohnheitsrecht im WEG.
MOETT
Hallo,
meine Vorredner haben den wesentlichen Kern schon herausgearbeitet: Es zählt nur, was in der TE steht!
Sollten Sie anwaltlichen Rat suchen, der ist leider teurer, als beschrieben! Seit kurzem kostet eine Erstberatung 190.- plus MWSt. Auch im Internet dürfte unter 50.- Euro nichts zu machen sein! Aber ich sähe das Geld als umsonst investiert an, da sich die Besitzverhältnisse nach dem Grundbuch regeln und wenn dort nichts eingetragen ist…
Eine Möglichkeit wäre ja noch eine Absprache, eine gütliche Einigung (z.B. auf Mietbasis) mit dem neuen Eigentümer, wenn dieser Keller für Sie sehr wichtig ist. Mietentgelt für Kellerraum ist im Vergleich zu einem chancenlosen Rechtsstreit absolut unerheblich.
Viele Grüße
pieter
Danke für die schnelle Antwort.
ich weiß inzwischen mehr.
ja, ich habe schlechte karten. wenn nichts in der Teilungserklärung und im Grundbuch festgelegt wurde dann kann ein neuer Eigentümer darauf bestehen das sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum neu zu regeln.
Es tut mir leid für Dich, wenn es so ist. Ich dachte mir das aber schon. Vielleicht gibt es aber sowas, wie ein Gewohnheitsrecht. Ich selbst gebe aber so schnell nie auf. Bei einer jetzt laufenden Angelegenheit bei uns wegen Heizkostenungerechtigkeiten und einer Beschlussanfechtungsklage eines Eigentümers deswegen hat mir ein Anwalt aus dem Portal " Frag einen Anwalt" kompetente Auskunft für 27,00 € erteilt, sodass ich nun weiss, dass es nicht sinnlos wäre, sich mit einem Anwalt gegen diese Klage zu wehren.
Guck Dir einfach mal das Portal an und entscheide dann, ob Du noch etwas unternehmen möchtest.
Um es klar zu stellen: ich kenne niemanden da und bekomme auch keine Prozente, ich bin da nur mal so beim hilfesuchenden googeln rein geraten und fand es gut, zumal die Preise nicht so hoch sind.
Hallo,
da kann ich leider nicht helfen.
Wir haben später noch einen Keller dazubekommen, das wurde aber sofort im Grundbuch eingetragen. Unsere Stellplätze haben wir später aufgeteilt; auch hier wurde sofort eine Ergänzung zur Teilungserklärung gemacht.
Vielleicht kann ein Rechtsanwalt helfen?
Tut mir leid, dass ich nicht weiter helfen konnte.
LG Kreischnymphi
trotzdem, danke für die Antwort.
aber ein Anwalt kann auch nicht helfen.
Ich habe einfach versäumt bei der Teilung darauf zu achten und das rächt sich jetzt.
Laut dem Anwalt, den ich jetzt gefragt habe, muss sich ein neuer Käufer nicht an mündliche Absprachen zwischen den Alteigentümern halten.
Guten Abend,
das habe ich mir schon gedacht.
Bei uns im Haus (6-Familienhaus) gibt es auch immer wieder Ärger mit neuen Eigentümern. Meistens, weil sie die Wohnung nur kaufen und als Geldanlage an irgendjemand vermieten. Die Mieter halten dann die bestehende Hausordnung nicht ein usw. … und den Eigentümern ist es egal, weil sie ja nicht hier im Objekt wohnen…
Tut mir leid. Ich wünsche trotzdem noch ein schönes Wochenende.
LG Kreischnymphi
hallo,
ich sehe das so:
wenn in der teilungserklärung nicht 2 keller für dich eingetragen wurden, dann besteht auch kein anspruch auf 2 keller. der eigentumsanspruch ist nicht gegeben bzw. nachweisbar.
wie hat die schwester die wohnung verkauft? mir keller? wenn ja, gehörte ihr der keller? gemeinschaftsflächen sind in der regel in der teilungserklärung benannt.