Sondernutzungsrecht der Terrasse / Garten

Hallo zusammen,

es geht im eine Eigentumswohnung im EG mit Terrasse und einen kleinen Garten (zusammen ca. 40qm)in bester Stuttgarter Lage. Hierbei handelt es sich um Gemeinschaftseigentum welches aber mit einem Sondernutzungsrecht in der Teilungserklärung und im Grundbuch eingetragen ist. Sprich, es gehört nicht mir alleine, jedoch kann nur ich was damit anfanden.
Jetzt zu meiner Frage: Wie ist eurer Meinung nach dieses Sondernutzungsrecht preislich zu bewerten (mir ist klar das es regionale Unterschiede gibt) Meiner Meinung nach erhöht dieses Sondernutzungsrecht den Wert dieser Wohnung.
Kann ich beim Vermieten dies zu mindest zu einem Teil der Wohnfläche anrechnen obwohl es mir nicht gehört, aber Bestandteil der Wohnung ist? Balkone kann man meines Wissens anteilmäßig zur Wohnfläche anrechnen, bieten diese im gleichen Haus nicht mal annähernd das was die 40qm Terrasse/Garten bieten.
Schließlich führte die Lage der Wohnung mit Garten usw. in Bester Lage dazu, das der Kaufpreis demenstrechend auch höher war als bei einer Sandwichwohnung mit kleinem Balkon.

Vielen Dank für die Antworten!

in wie weit sich die terasse auf den preis niederschlägt kann ein gutachter oder die bank genau sagen.
man darf die terasse bis 50% zur wohnfläche hinzuzählen, das allein ist x qm preis für die region direkt anrechenbar.

grüße

Hi,

Wie „unbekannter-no1“ schon schrieb, zählen 50% der Terassenfläche zur Wohnfläche! Wird wie ein Balkon auch gehandhabt!

Letztlich ist das Sondernutzungsrecht Gleichwertig einem Sondereigentum (zumindest wenn dieses Recht nicht mit Auflagen versehen ist). Dieses ist ja in der Teilungserklärung der entsprechenden Wohneinheit zugeordnet und kann nicht einseitig geändert werden.

Grüße