Wenn für einen Garten ein Sondernutzungsrecht notariell hinterlegt ist und die restlichen Wohnungseigentümer den Garten weder nutzen noch betreten dürfen, müssen diese dann trotzdem für die Kosten der Gartenpflege und -Bewässerung mitzahlen?
Das steht in der Teilungserklärung.
vnA
Wahrscheinlich nicht, aber es gibt die seltstamsten Regelungen … steht im Kaufvertrag / Teilungserklärung …
Das ist aus der Entfernung leider nicht genau zu beantworten.
Beides ist denkbar. Könnte in der Teilungserklärung stehen, muss aber nicht sein.
Gartenpflege und Bewässerung liegen aber wohl eher beim Nutzungsberechtigten,
Kann kompliziert werden, ggfs. Rechtssprechungen beachten.
Grüße