Sondernutzungsrecht Garten

Guten Tag,

wir wollen uns eine Eigentumswohnung kaufen mit eigenem Gartenanteil.
Der Gartenanteil ist allerdings nur Sondernutzungsrecht.

Nun meine Frage:

  1. Auf diesem Grundstück sind verschiedene Büsche gepflanzt, welche der Bauträger im Zuge der Sanierung nicht weg machen möchte. Kann ich diese später ohne Zustimmung der anderen Eigentümer entfernen??? Die Pflege obliegt laut Teilungserklärung mir als alleiniger Nutzer.

  2. Kann ich auf diesem ohne Einwilligung der anderen Eigentümer ein Gerätrhaus setzten?

DANKE im Voraus für die Antworten.

Hallo, wenn die Büsche auf der Fläche stehen, auf die sich das Sondernutzungsrecht bezieht und lt. Teilungserklärung die Pflege dem Sondernutzungsberechtigten allein obliegt, denke ich JA, kannst wegreißen. Es ist aber zu beachten, das u. U. Genehmigungen der Umweltbehörde eingeholt werden müssen, o. ä. Falls die Büsche für die gesamte Eigentümergemeinschaft nützlich sind und z. B. als Sichtschutz dienen oder als Schmuck für das Grundstück würde ich das aber vorher genau überlegen, streit ist schnell entstanden …
Was die Errichtung von baulichen Anlagen betrifft ist das eigentlich auch präzise in der Teilungserklärung zu regeln, steht nichts oder „uneingeschränkte Nutzung“, o. ä. kann theoretisch gebaut werden. Ggf. ist aber auch hier eine Baugenehmigung oder die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich.
Bei beiden Fragen ist die örtliche Situation, und die juristische Wertung der Teilungserklärung zu berücksichtigen und der Rat eines Fachanwaltes, Bauingenieurs oder Sachverständigen mit Sicherheit sinnvoll.

In der Teilungserklärung steht lediglich geschrieben, das Bäume und Büsche regelmäßig geschnitten werden müssen und ein Fällen von Bäumen, die auf diesem Grunsstück stehen einem Mehrheitsbeschluss bedarf.
Für den Rest gilt das Nachbarschaftsgesetz des Land Sachsens.

Anderen Garteneigentümern wird es schon in der Teilungserklärung erlaub auf ihrem Gartenanteil einen Carport zu errichten.

Sollte man also doch nochmal bezüglich des Gartenhauses die Teilungserklärung ändern um jeden Problem jetzt schon aus dem Weg zu gehen.

Wer noch was dazu beitragen kann, bitte unbedingt melden.

DANKE