Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind kurz davor eine EG-Wohnung zu kaufen. Zu der Wohnung gehören 3 Terrassen sowie ein kleiner Garten. Für den Garten gibt es ein genehmigtes Sondernutzungsrecht gemäß einem Protokoll der Eigentümerversammlung aus dem Jahr 2000. Dort steht allerdings, dass das Sondernutzungsrecht auf die Wohnung „bis auf Widerruf“ bestünde!
Was fange ich denn nun damit an? Das kann doch heißen, dass wenn ich einzihe, die lieben anderen Parteien, oder auch nur eine, das Sondernutzungsrecht wieder kippt?!
Keine Ahnung wie ich mich da absichern könnte … Ich will nicht unbedingt, dass die Nachbarn von oben bei mir unten Grillen oder fußballspielen.
Vielen Dank für Rat.
Freundliche Grüße
Heino
Soweit ich weiss, kann das Sondernutzungrecht Garten auch im notariellen Kaufvertrag verankert werden. Somit hätte es bestand, so lange man (Teil-)Eigentümer ist.