Hi!
Hier eine, wie immer rein hypothetische, Frage:
Wohnhaus, 8-9 Wohnungen. Standort München-Stadt.
Davon 4 Wohnungen mit Gartenanteil.
2 Eigentümer mit EG-Wohnungen mit Gartenanteil wollen drei Fichten, zwei in Garten 1, eine in Garten 2, fällen lassen. Grund: Verschattung der Gärten, Übersäuerung und Versumpfung des Bodens unter den Bäumen. Somit Wertminderung im Hinblick auf Wohnwert und Immobilienverkaufswert, allerdings nicht näher Beziffert.
In 7/03 Eigentümer-Versammlung, beide betroffenen Garten-Eigentümer erklären ihren Wunsch, die Bäume zu fällen. Die EG-Gemeinschaft vereinbart einen Begehungstermin im Herbst 2003. Einer der beiden Eigentümer mit Gartenanteil muss diesen Termin aus berufl. Gründen absagen. Es findet eine Begehung im Frühsommer 2004 statt, zusammen mit den betreffenden Parteien, dem Verwalter und einem Gartenarchitekten. Dieser erstellt Gutachten: 2 Bäume knapp unter 80 cm Stammumfang in 1 m Höhe, 1 Baum mit 90 cm.
Die beiden Gartenbesitzer lassen in 9/04 die drei Bäume fällen, eine Genehmigung bzw. Bescheid über Nichtnotwendigkeit einer Genehmigung liegt vom Gartenbauamt München vor.
2 Eigentümer der WEG aus Stockwerk 1 und 2 wenden nun folgendes ein:
1.) es habe kein Termin zur Beurteilung der Sitaution stattgefunden, der Termin im Frühsommer ´04 wird als solcher nicht anerkant, man habe dort dieses Thema nicht diskutiert. Die beiden Garteneigentümer sehen dies nicht so, ihrer ansicht nach wurde dort alles diskutiert und es sollte den beide Garteneigentümern Vorschlge der anderen Parteien im Hinbick auf deren Wünsche für Ersatzpflanzungen gemacht werden, was nie geschah.
2.) Trotz der Genehmigungen des Gartenbauamtes hätte eine Einverständniserklärung aller(!) Eigentümer vorliegen müssen, Es würde somit die theoretische Möglichket bestehen, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Bepflanzung wieder herzustellen.
Nun die Fragen der fiktiven Gartenwohnungseigentümer:
1.) Da man wohl kaum 12 - 17 Meter hohe Fichten nachpflanzen kann: was kann als „Wiedehrerstellung des ursprünglichen Zustande“ gefordert werden? Würden 1 m hohe Fichten theoretisch ausreichen?
In wieweit kann die Hausgemeinschaft an den Kosten für die Ersatzpflanzngen beteiligt werden?
2.) Die Sadt München fordert Ersatzpflanzungen, heimische Laubbäume. Ist es durchsetzbar, das geforderte Minimum, also drei heimische Laubbäume mit 25 cm Stammumfang, irgendwo auf den beiden Gartengrundstücken zu verteilen? Müssen die Ersatzpflanzungen zwingend genau in dem Garten und genau an der Position gesetzt werden, wo die ursprünglichen Bäume standen? Die beiden Gärten grenzen übrigens direkt aneinander.
3.) Sollten auf einer ggf. einzuberufenden außerordentlichen ET-Versammlung zwei der 8 Eigentümer sich für den Klageweg entscheiden, 2 beklagt werden und die übrigen 4 sich enthalten, was wäre die zu erwartende Konsequenz für die Beklagten?
Ist wirklich ein einstimmiger Beschluss notwendig, oder reicht hier auch die Mehrheit an Anteilen?
Wieviele Instanzen stehen zur Verfügung, wie lange würde so etwas üblicherweise dauern?
4.) Wäre als Fazit die folgende Behauptung der zwei Gartenwohnungsbesitzer sinnvoll?:
"Sie möchten zwar erneut Nadelbäume gepflanzt haben, wir lehnen dies jedoch ab und schlagen Ihnen vor, 3 heimische Laubbäume, analog zur Forderung des Münchner Gartenbauamtes / unterer Naturschutzbehörde folgendermassen zu pflanzen: einen in Garten 1 genau dort, wo vorher 2 Fichten direkt nebeneinander standen. Einen in Garten 2, wo vorher 1 Fichte stand und einen in Garten 2 an einer anderen Stelle. Jeweils das notwendige Minimum mit 25 cm Stammumfang, Baumart kann diskutiert werden, wir erwarten Ihre Vorschläge.
Akzeptieren Sie dies nicht, würden wir einer Klage gelassen entgegen sehen, da wir in einem solche Fall von jedweder Ersatzpflanzung bis zur endgültigen Klärung der Lage absehen würden und somit in den vermutlich nächsten 5 Jahren dort überhaupt kein Baum gesetzt werden würde. Wir würden dann durch alle uns zur Verfügung stehenden Instanzen gehen, um eine Pflanzung von Nadelbäumen zu verhindern."
Welche Frist / dauer ist realistisch? 5 Jahre? Mehr? Weniger?..
Ich weiss, ein sehr langer, natürlich rein hypothetischer Fall. Vielen Dank an Euch schon im voraus für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten.
Viele Grüße,
Mathias