ist das Sondernutzungsrecht für ein Gartenanteil auf ewigkeit,
oder kann das in 15 Jahren anders aussehen, und ich muss den
Garten abgeben?
Ewigkeit ist schon ziemlich lang, da habe ich meine Zweifel…aber solange die Eigentümergemeinschaft besteht, der Sondereigentümer das Recht nicht veräußert und die Linken nicht an die Macht kommen und die Gartenpazellen verstaatlichen, bleibt der Erwerber Sondernutzungsrechtinhaber.
Gruß n.