Eine Eigentümergemeinschaft bestehend aus 5 Parteien, wovon der Eigentümer mit den größten Anteilen auch das Sondernutzungsrecht auf das linksseitig umlaufende Grundstück sowie den hinteren Teil des Gartens hat, hat ihre Mülltonnen momentan auf eben dieser mit Sondernutzungsrecht belegten Fläche stehen. Der Eigentümer möchte diese Fläche vorm Haus nun umwandeln in 2 Stellplätze, da es immer wieder zu Parkplatzproblemen kommt. Die Kosten für sämtliche Instandhaltung und auch die Kosten für die Erschaffung der Stellflächen übernimmt der Eigentümer immer selbst. (Obwohl es in der Teilungserklärung keine Regelung hierzu gibt!) Kann der Eigentümer die Umsetzung der Tonnen zu eben diesem Zwecke fordern?
Ich korrigiere mich: Es gibt eine Regelung lt. Teilungserklärung. Kosten und Instandhaltung entfallen allein auf den Inhaber der Sondernutzungsrechte. Was ihn ja auch nicht stört.
Hallo,
Kann der
Eigentümer die Umsetzung der Tonnen zu eben diesem Zwecke
fordern?
Fordern kann man ja mal, jedoch entscheidend wird sein, was die Wohnungseigentümergemeinschaft hierzu beschließt.
Und zwar in Bezug auf die geplanten Parkflächen und eben die Umsetzung der Mülltonnen.
Gruß
BHShuber