Sondernutzungsrecht Keller verkaufen (ETG)

Hallo zusammen,

ich habe mal eine rechtliche/gesetzliche Frage zu einem Kaufvertrag.
Mal angenommen man ist Besitzer einer Eigentumswohnung in einem 8 Parteien Haus, jede Partei hat als Sondernutzungsrecht einen Kellerraum zugewiesen. Jetzt möchte man einem Nachbarn (Eigentümer) einen Kellerraum abkaufen, man hat sich auch schon geeinigt und die restlichen ETW-Besitzer hätten auch nichts dagegen.
Jetzt aber zu meiner Frage, ist es unbedingt notwendig diesen Kaufvertrag durch einen Notar beglaubigen zu lassen? Kann man nicht einfach so einen Kaufvertrag aufsetzen, der dann gültig ist? Muss die Teilungserklärung des Hauses geändert werden?
Oder kann man das ganze vielleicht durch ein Lebenslanges alleiniges Nutzungsrecht für mich umgehen? Oder kann man einen Mietvertrag über z.B. 100 Jahre machen der mit einer einmaligen Zahlung abgegolten ist?

Vielen dank im Voraus für eure Antworten!!!

Hallo,

Sondernutzungsrechte sind untrennbar mit dem Sondereigentum (Wohnung) verbunden.

Meines Erachtens nach kann man aber soewtas vermieten.

Christian