Hallo,
meine Frau und ich beabsichtigen eine Wohnung von der Freiburger Stadtbau zu Kaufen, die diese gerade anfängt zu bauen. Im vorläufigen Kaufvertrag steht:
" Mit der Urkunde des Notars… teilte die Freiburger Stadtbau Gmbh den vorbezeichneten Grundbesitz in Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigenumsgesetzt auf. Diese Urkunde enthält
- …
- unter Telil III, &2 das Recht der Freiburger Stadtbau GmbH oder eines anderen Betreibers, die Dachfläche des Vertagsgegenstands unentgeltlich zum Betrieb eine Pohotovoltaikanlage zu nutzen."
Meine Frage: Ist sowas zulässig und rechtswirksam? Die Eigentümer als WEG müssen doch selber bestimmen können, wie sie Ihr dach nutzen wollen, oder?
Mit freundlichen Grüssen
Eugen Schelling