Sondernutzungsrecht Photovoltaik-Anlage

Hallo,

meine Frau und ich beabsichtigen eine Wohnung von der Freiburger Stadtbau zu Kaufen, die diese gerade anfängt zu bauen. Im vorläufigen Kaufvertrag steht:

" Mit der Urkunde des Notars… teilte die Freiburger Stadtbau Gmbh den vorbezeichneten Grundbesitz in Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigenumsgesetzt auf. Diese Urkunde enthält

  • unter Telil III, &2 das Recht der Freiburger Stadtbau GmbH oder eines anderen Betreibers, die Dachfläche des Vertagsgegenstands unentgeltlich zum Betrieb eine Pohotovoltaikanlage zu nutzen."

Meine Frage: Ist sowas zulässig und rechtswirksam? Die Eigentümer als WEG müssen doch selber bestimmen können, wie sie Ihr dach nutzen wollen, oder?

Mit freundlichen Grüssen

Eugen Schelling

Hallo Herr Schelling!
Mit diesem Thema habe ich noch nie etwas zu tun gehabt. Außerdem ist meine nachfolgende Meinung unverbindlich und keine Rechtsberatung: Sie haben dahingehend Recht, dass es ungewöhnlich ist. Rechtswirksam dürfte es dadurch werden, dass letztendlich ein notarieller Vertrag unterschrieben wird. Die Eigentümer bestimmen - auch in diesem Fall - selber, denn hier bestimmen Sie etwas z.G. des Verkäufers. Auch Sicht des Verkäufers eine schöne Sache, die Sie natürlich nachträglich auch nicht ohne weiteres/Entschädigung so ändern können. Ob das Objekt und die Nachfrage so hoch ist, dass man sich so etwas erlauben kann, das weiss ich nicht. Bitte verhandeln Sie - falls möglich - das doch mit dem Verkäufer und fragen Sie den ggf. mit einbezogenen regionalen Makler und den Notar für eine abschließende Klärung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gröppel

sorry, da kann ich euch leider nicht helfen.

viel erfolg