Die ebenerdige Terrasse, die ja lt. WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum steht, ist durch Teilungserklärung mit einem Sondernutzungsrecht belegt und der EG-Wohnung zugeordnet. Der Eigentümer hat diese Wohnung vermietet und erhält somit ja auch für einen Teil der Terrasse Miete. Ist es wirklich richtig, dass die Eigentümergemeinschaft zwar dafür aufkommen muss, wenn an der Terrasse etwas gemacht werden muss, aber von der Miete in keinster Weise profitiert? Kann man ein Sondernutzungsrecht überhaupt entgeldlich vergeben, oder ist ein Sondernutzungsrecht grundsätzlich unendgeldlich??? Schon mal lieben Dank für die Hilfe, Gruß, Racheengel.
Hallo Racheengel,
der Eigentümmer hat für das Sondernutzungsrecht bezahlt - egal ob das nun im Kaufvertrag explizit ausgewiesen war oder nicht. Die EG-Wohnung hätte dann ohne das Sondernutzungsrecht einen geringeren Preis erzielt.
Falls die Wohnung nicht mehr in Erstbesitz ist hat natürlich jeder Folgekäufer dieses Recht vom Vorbesitzer mit gekauft - also letztlich wieder dafür bezahlt.
Daher kassiert er auch zurecht alleine die Miete dafür.
Was soll daran falsch sein?
Gruß
Werner
Hallo und lieben Dank für die Antwort! Ich bin ganz entsetzt, dass das wirklich so laufen soll. Der Eigentümer der EG Wohnung hat das Haus gebaut und später in ETW umgewandelt. So hat er ja im Prinzip nicht für die Wohnung bzw. das Sondernutzungsrecht bezahlt. Wir sind nur die Nach-Nach-Nachfolger einer der ETWen und konnten an der Teilungserklärung nicht wirklich etwas ändern. Gibt es denn überhaupt endgeldliche Sondernutzungsrechte? LG, Racheengel.
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Nochmal hallo,
was Du Dir vorstellst ist so eine Art monatliche Zahlung für das Sondernutzungsrecht an die Miteigentümer? Womöglich noch mit einem Kündigungsrecht? Nein, von einer solchen Konstruktion habe ich nie gehört - gibt es wohl auch nicht.
Wer würde denn auch eine Wohnung haben wollen, bei der ihm die Miteigentümer plötzlich das Recht zur Nutzung der Terrasse wegnehmen können. Außerdem hättet Ihr mit Sicherheit für den Vorteil der monatlichen Zahlung ordentlich was hinblättern dürfen, d.h. Eure Wohnung wäre wohl deutlich teurer geworden.
Und die Tatsache dass der Eigentümer der EG-Wohnung das Haus gebaut hat ändert doch nichts an der Tatsache, dass er sie samt Sondernutzungsrecht bezahlt hat (in dem Fall eben, in dem er auf den möglichen Verkaufserlös für die Wohnung samt Sondernutzungsrecht verzichtet hat).
Und die Teilungserklärung habt Ihr gekannt, als Ihr Eure Wohnung gekauft habt, oder?
Ich verstehe immer noch nicht, was an der Sache falsch sein soll.
Gruß
Werner
Ein Sondernutzungsrecht muß in die Teilungserklärung aufgenommen sein. Das müssen alle Eigentümer unterschreiben und ist Teil des Grundbuchs. Ein derartiges Problem hat man auch mit einem Balkon.
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