Die Wohnung die ich gerade erwerbe, ist teilweise in Sondernutzungsrecht (ca. ein Zehntel der Gesamtwohnnutzfläche, wegen der ursprünglichen Abgeschlossenheitsbescheinigung). Ist da mit einem schwächeren Recht im Vergleich zu Eigentum zu rechnen? Soll der Erwerbpreis pro Quadratmeter für diesen Anteil der Wohnnutzfläche reduzierter sein?
Danke
Paul