Hallo HC,
die Info von „ojay“ ist schon ganz richtig. Hier eine Info zum Sondernutzungsrecht allgemein. Beim Sondernutzungrecht sind verschiedene Dinge zu beachten. So ist dieses Recht nicht veräußerbar, d.h. möchte man seine Wohnung später verkaufen erhält man hierfür i.A. kein Geld. Allenfalls sind der Zeitwert der Investitionen für den Umbau, bsp. Dachgeschossausbau, vergütungsfähig. Dabei gibt es immer wieder, wie man sich denken kann, Streit zwischen Verkäufer und Kaufinteressent. Nicht zu unterschätzen ist, wie „ojay“ bereits kurz erwähnte, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Daher noch ein Tipp: informieren Sie sich gut über das Verhältnis der Wohneigentümer untereinander, Sie werden schließlich evtl. ein Mitglied der WEG. Gibt es bereits Streitigkeiten, ist davon auszugehen, dass Sie Schwierigkeiten bei Ihrem Vorhaben, das Sondernutzungsrecht in Anspruch zu nehmen, haben werden.
Wichtig: Lassen Sie sich alle Umstände und Infos zur WEG vom Vorbesitzer geben, am besten schriftlich. Hat er nichts zu verbergen, wird er Ihnen diese Informationen sicherlich liefern.
Weitere Informationen sind in der Kürze nicht zu geben, da das Thema äußerts komplex ist.
Meine Empfehlung: Nehmen Sie Hilfe in Anspruch. Eine Investition, wie der Kauf einer Wohnung, ist, nach meiner Erfahrung, mit großen Risiken verbunden und kann vom „Laien“ nicht in allen Punkten überschaut werden.
Tipp: Tragen Sie so viele Unterlagen und Infos wie möglich zusammen, damit wird die Beratung und Betreuung durch den Fachmann günstiger, und suchen Sie sich einen, zu Ihrem konkreten Fall passenden, Immobilienfachmann (bsp. Bausachverständiger mit Zusatzqualifikation (Wohnungskauf, etc.) aus der näheren Umgebung Ihrer Region.
Viel Erfolg und
Schöne Grüße
Ralph Kaiser
Info:
Sondernutzungsrecht
Gegenstand des Sondernutzungsrechtes ist das Gemeinschaftseigentum, an dem durch die
Gemeinschaftsordnung oder durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer das Recht zum Gebrauch unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer eingeräumt wird. Das Sondernutzungsrecht berechtigt den Sondernutzungsberechtigten, die Einräumung und Duldung des vereinbarten Gebrauchs zu verlangen.
Das Sondernutzungsrecht ist also eine Gebrauchsregelung.
Das Sondernutzungsrecht ist ein alleiniges und ausschließliches Nutzungsrecht. Die übrigen Miteigentümer sind von der Nutzung ausgeschlossen. Dies gilt zumindest soweit der Sondernutzungsanteil nicht zum Gemeinschaftsgebrauch erforderlich ist.
Das Sondernutzungsrecht wirkt gegenüber den anderen Wohnungseigentümer. Absolut, also gegenüber jedermann, wirkt es nur, wenn es im Grundbuch eingetragen ist.
Überwiegend werden Sondernutzungsrechte bei der Begründung des Wohneigentums, durch Vertrag oder in der Teilungserklärung, festgelegt und bestimmt.
Das Sondernutzungsrecht ist später nur durch Vereinbarung möglich. Wie jede Vereinbarung der
Wohnungseigentümer ( § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG ) ist auch die Begründung von Sondernutzungsrechten an keine ausdrückliche Form gebunden.
Damit das Recht aber gegenüber jedermann wirkt, insbesondere gegenüber Sondernachfolgern, ist, dessen Eintragung im Grundbuch erforderlich.
Aus diesem Grund können Sondernutzungsrechte nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer begründet werden.
Durch Mehrheitsbeschluss kann deshalb die Bestellung eines Sondernutzungsrechtes zugunsten eines einzelnen Wohnungseigentümers nicht ermöglicht werden. Dies wird durch die neue BGH-Rspr. betont.
Beim Sondernutzungsrecht ist es also einem einzelnen Eigentümer überlassen, bestimmt Räume oder Flächen des Gemeinschaftseigentums zu gebrauchen und zu nutzen.
Beispiele für Sondernutzungsrechte sind :
Sondernutzungsrechte haben inhaltliche Grenzen, z.B. beinhaltet das Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche nicht das Recht zur Errichtung eines Gartenhäuschens, das den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nicht unerheblich beeinträchtigt. Die Errichtung des Gartenhäuschens ist nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich !
Was die Kosten betrifft gilt: Der Inhaber des Sondernutzungsrechtes muss dessen Bewirtschaftungskosten tragen.
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