Servus,
ist eine Brandmeldeanlage etwas zum Abschreiben? Dann kann ich
doch Sonderposten bilden!?
Vorsicht mit den Begriffen: Sonderposten treten in der Bilanz nur an einer einzigen Stelle auf, nämlich in Gestalt von Sonderposten mit Rücklageanteil, die aufgrund steuerlicher Wahlrechte gebildet werden, die handelsrechtlich nicht gegeben sind und nur wegen umgekehrter Maßgeblichkeit auch in der Handelsbilanz landen.
Konkret: Sonderposten stehen rechts oben, nicht links oben in der Bilanz. Der Begriff hat mit der Aktivierung von Wirtschaftsgütern im Anlagevermögen nichts zu tun.
Im vorliegenden Fall geht es um Mietereinbauten.
Die Brandmeldeanlage wurde in ein großes Betriebsgebäude
gebaut in mehrere Zimmer, das komplette Gebäude ist gemietet.
Es stellt sich jetzt die Frage: Handelt es sich um ein selbständiges Wirtschaftsgut? Das ist dann gegeben, wenn die Anlage nicht so mit dem gemieteten Gebäude verbunden ist, dass der Mieter sachenrechtlich Eigentümer bleibt. Auch, wenn es sich um eine Betriebsvorrichtung handelt - das ist nicht der Fall, der BFH betrachtet sie als Gebäudebestandteil. Auch die erste Alternative ist technisch ziemlich unwahrscheinlich.
Folge: Für den Mieter ist der Einbau Aufwand, der nicht aktiviert werden kann/darf. Für den Eigentümer stellt der Einbau einen Ertrag dar, er erhöht die Bemessungsgrundlage für die Gebäude-AfA. Aber beim Eigentümer fragt niemand danach.
Schöne Grüße
MM