Guten Tag,
ich bin als zZ als Praktikant in einer WP Kanzlei tätig und bin gerade mit einer Recherche bezüglich Sonderposten mit Rücklageanteil in einer Unternehmensbewertung beschäftigt.
Es geht um die Abfindungssumme eines Gesellschafters die durch diesen Sonderposten beeinflusst wird, ich möchte nun herausfinden inwiefern dieser Sonderposten überhaupt bewertet wird (im Idealfall nach IDW Standard) da es sich dabei ja eigentlich um eine steuerrechtliche Maßnahme handelt. Im Netz und div. Literatur konnte ich auch nach langen Recherchen keine zufriedenstellende Antwort finden. Außerdem benötige ich auch eine Quelle dazu.
Ich möchte schon mal im vorhinein Dankeschön sagen und Ihnen allen eine Frohe Weihnacht wünschen.
Es tut mir leid, ich bin kein Experte in Unternehmensbewertung. Und ich verstehe auch deine Frage nicht. Bei der Unternhmensbewertung unterhalten wir uns über abzuzinsende Ertragswerte. Du sprichst hier aber von einem Sonderposten mit Rücklagenanteil, der Abfindung eines Gesellschafters. Da geht es doch regekmäßig um das Kapital, den Kapitalanteil unter Hinzuziehung stiller Reserven. Und da haben wir schon die Lösung: Die 6 b Rücklage beinhaltet nichts anderes als aufgedeckte stille Reserven. Mal in den Hermann/Heuer/ Raupach oder den Schmidt gucken. Geht es dir wirklich um Unternehmensbewertung im klassischen Sinne. Dann werde ich dir deine Frage nicht beantworten können. Die Standarts sind in der Wirtschaftsprüfung abgedruckt. Suchen wirst du schon selber müssen, denn ich ich die Wirtschaftsprüfung hier nicht griffbereit. Ich bin mir aber ganz sicher, dass du dort keine Antwort auf deine Frage finden wirst.