Hallo,
in einer Straße wurden vor einiger Zeit Straßenbauarbeiten durchgeführt, die z. T. von den Grundstücksanliegern bezahlt werden müssen.
Weil die Arbeit in einigen Punkten aber noch nachgebessert werden muss, hat jemand die Zahlung verweigert und erklärt, erst nach Abschluss der Nachbesserung bezahlen zu wollen. Es war ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung da, hat mündlich bestätigt, dass ein Mangel besteht und Nachbesserung zugesagt, aber nichts geschah.
Plötzlich und unangemeldet ommtn Vollstreckungsbeamter der Stadt und wirft, da niemand im Haus ist, ein Papier in den Briefkasten. Darin kündigt er Zwangsvollstreckung der Forderung zuzüglich Zinsen und Vollstreckungsgebühren an. Am Ende heißt es: „Bei diesem Schreiben handelt es sich nicht um einen mit Rechtsmitteln angreifbaren Verwaltungsakt, sondern lediglich um Nachricht in einem bereits eingeleiteten Vollstreckungsverfahren“.
Nanu? Dem Betroffenen ist nichts von einem Vollstreckungsverfahren bekannt, es gab nichts, wo er hätte widersprechen können. Hat die Stadt Sonderrechte? Muss er jetzt zahlen, und dann gerichtliche Maßnahmen ergreifen, damit die Nachbesserung erfolgt?
Gruß
Peter
PS Falls die Stadt tatsächlich Sonderrechte haben sollte: Bringt es etwas, wenn er den Betrag auf ein Sperrkonto einzahlt und erklät, dieses erst nach erfolgter Nachbesserung freigeben zu wollen? Oder vollstreckt die Stadt dann trotzdem?
Moien!
Öffentliche Stellen haben in der Tat hier vielfach (nicht bei allem) Sonderrechte - was vielfach auch Sinn macht!
Die Sache mit dem Sperrkonto funktioniert nie bei einer Zwangsvollstreckung - auch bei einer privaten nicht.
Es gibt die Möglichkeit eine Zwangsvollstreckung per einstweiliger Verfügung zu stoppen oder ähnliches, aber das dürfte hier nur noch unnötige Kosten verursachen.
Ich würde empfehlen zu zahlen und nachher zu klagen, was den Vorteil hätte, das du dann im Recht bist…
Bernd
Moien!
Öffentliche Stellen haben in der Tat hier vielfach (nicht bei
allem) Sonderrechte - was vielfach auch Sinn macht!
Die Sache mit dem Sperrkonto funktioniert nie bei einer
Zwangsvollstreckung - auch bei einer privaten nicht.
Es gibt die Möglichkeit eine Zwangsvollstreckung per
einstweiliger Verfügung zu stoppen oder ähnliches, aber das
dürfte hier nur noch unnötige Kosten verursachen.
So ein Unsinn was soll dieser Quatsch???einstweiliger Verfügung ???
Auf diesen Dingern steht immer eine Rechtsbehelfsbelehrung da steht drin, welche Möglichkeiten rechtlich offen stehen.
Jakob
Ich würde empfehlen zu zahlen und nachher zu klagen, was den
Vorteil hätte, das du dann im Recht bist…
welch ein Unsinn.
Bernd
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ach Johannes…
… und das erzäht einer der sich strafbar macht weil er hier trotz Verbot immer noch postet und wa naheuz alle schon wieder gemerkt haben, daß nur Unsinn kommt *lachaus
Bernd
P.S.: Was Kriminelle zu sagen haben hat moch noch nie interessiert…
Hallo Bernd,
nana „Dummheit“ ist nicht Strafbar…*schmunzel*…
aber Blödsinn isset schon…
„Vater Staat“ darf halt vieles machen…(warum ist der Bundestag bei
bestimmten Gesetzesvorlagen wohl bis auf den letzten Platz gefüllt??..
…*grinz*…(gleiches gilt für Landtage…)).
mfg
Frank
kann es einfach nur Dummheit sein Herr Winnemöller
Ich habe Ihre Homepage durchgearbeitet, wenn ich Ihre Beiträge hier sehe Herr Winnemöller mit echten Problemen bezüglich der Grammatik, aber kreativ bezüglich der Aussage, so stelle ich fest, Sie Herr Winnemöller sind ein Aufschneider und Ihre Angaben auf Ihrer Seite sind wenig glaubhaft.
Kaum einer Ihrer Beitrage ist grammatikalisch einwandfrei aber auf Ihrer Page glänzen die Einsen nur so.
Sie sind ein Troll Herr Winnemöller Sie sind sehr krank, Sie sollten einen Arzt aufsuchen.
Jakob
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Wen meint dieser Kretin Winnemöller
… und das erzäht einer der sich strafbar macht weil er hier
trotz Verbot immer noch postet und wa naheuz alle schon wieder
gemerkt haben, daß nur Unsinn kommt *lachaus
Bernd
P.S.: Was Kriminelle zu sagen haben hat moch noch nie
interessiert…
Ich habe Ihre Homepage durchgearbeitet,
Hab ich auch. Eine hochqualifizierte Fachkraft zu Haus als Frühchenvater. Seine Traumwelt.
Wenn der noch klar ist im Kopf.
gruß
Ulf
Herr Bernd Winnemöller, ich habe 2 Fragen.
Frage 1) Sind Sie noch ganz dicht?
Frage 2) Haben Sie noch alle Tassen im Schrank?
Ulf
wenn ich Ihre Beiträge
hier sehe Herr Winnemöller mit echten Problemen bezüglich der
Grammatik, aber kreativ bezüglich der Aussage, so stelle ich
fest, Sie Herr Winnemöller sind ein Aufschneider und Ihre
Angaben auf Ihrer Seite sind wenig glaubhaft.
Kaum einer Ihrer Beitrage ist grammatikalisch einwandfrei aber
auf Ihrer Page glänzen die Einsen nur so.
Sie sind ein Troll Herr Winnemöller Sie sind sehr krank, Sie
sollten einen Arzt aufsuchen.
Jakob
LOL
ach Johannes du kleiner … wieviele Accounts willst du dir denn noch zulegen *lachaus
an MOD´s
Hallo MOD´s!
Würdet bitte mal wieder die Postings von Johannes löschen? Wieviele Account muss der sich noch zulegen bis er mal wieder rausgeworfen wird zumal er hier trotz eures Verbotes wieder Unsinn verbreitet…
Bernd