Hi,
die Fahrzeuge der Polizei dürfen in der Tat überall parken. Ob die Tätigkeit jetzt als Einsatz der Afutrag benannt ist, ist letzlich egal. Weiteres wird eventuell in dem tollen PolG drin stehen.
Ich bin mir aber zu 100 % sicher, dass jedes Fehlverhalten der Poizeibeamten früher oder später durch einen aufmerksamen Bürger zu einer Anzeige gegen die Polizisten führt.
Die Geschwindigkeitskontrollen der Polizei gehen übrigens nicht in die Tasche der Polizei, sondern in die Tasche des Landkreises, bzw. der Stadt. Die Polizisten können normalerweise auch keine „Abschußprämie“ bekommen, da jede Sonderzahlung an Beamte eine Rechtsgrundlage haben muss. Eine Sonderzulage für viele Strafzettel gibt es m.W. nicht. Bei den Angestellten der Städte und Kreise mit ihren Blitzwagen gibt es durchaus schon einmal Abschußprämien.
Wenn man selber im „Blaulichsektor“ arbeitet, weiß man, dass Pausen unregelmäßig sind und das Abstellen von den Fahrzeugen nicht immer schön an der Parkuhr erfolgt. Ich sehe das nicht as weiter schlimm an, auch wenn sich der „normale“ Bürger darüber aufregt.
Letzlich wird ein Polizist viel daran setzen, nicht gefährdend zu parken oder andere über Gebühr zu gefährden. Die daraus resultierenden Unfälle und Ereignisse erforden jedes Mal umfangreichen Schriftkram. Das möchte sich eigentlich jeder Beamte ersparen.
Gruß
Kuddenberg