Hallo Experten,
dass Einsaztfahrzeuge Sonderrechte im Straßenverkehr haben, ist mir bekannt.
Ist eine Verkehrskontrolle oder eine Geschwindigkeitskontrolle ein Einsatz? D.h. darf ein Polizeiauto an einer Stelle gestellt werden, an der ein normales Auto abgeschleppt würde und von dort aus mit der Laserpistole Geschwindigkeitsmessungen durchführen?
Sowas ist mir jetzt schon mehrfach aufgefallen, und es würde meinem Rechtsempfinden widersprechen, wenn meines erachtens minder schwere Verkehrsverstöße zu messen es rechtfertigen würden, dass Polizeifahrzeuge dafür die Sicht an Abzweigungen oder Einfahrten behindern dürfen, was ja mindestens einer Behinderung, wenn nicht sogar Gefährdung entspricht.
Zweite Frage: Gilt noch, was ich vor Jahren in der Fahrschule gelernt habe: Abstand des geparkten Autos von der Kreuzung/Einmündung mindestens fünf Meter? Ab wo wird da gemessen?
Gruss, Marco