Hallo liebe Experten,
auf meinem Antrag auf Wohnungsbauprämie steht auf der Rückseite, dass eine Prämiengewährung für 2016 nicht ausgeschlossen sein muss, wenn der Bruttoarbeitslohn beim Ehepaar über 51.200,- € liegt (unter Berücksichtigung der zustehenden Pausch- und Freibeträge und der Voraussetzung, dass es keine anderen Einkünfte gibt). Da ist in der Tabelle eine Einkommensgrenze für 2 AN (rentenversicherungspflichtig, kein Kind) von 62.247,- €. Das kann im Einzelfall noch höher sein z.B. bei Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Sonderausgaben oder dem indiv. Zusatzbeitrag zur KV. Kann mir jemand sagen, wie lange es diese Sonderregelung schon gibt? Vielen Dank. polka30
Servus,
das ist keine Sonderregelung. Die Grenze für die Wohnungsbauprämie bezieht sich seit 1958 auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf den Bruttoarbeitslohn. Das zu versteuernde Einkommen steht nicht in irgendwelchen Tabellen, die allenfalls mehr oder weniger grob geschätzte Näherungswerte geben können, sondern in Deinem letzten Einkommensteuerbescheid.
Schöne Grüße
MM