Sonderreinigung nach Baumarbeiten in Nebenkosten

An unserem Haus wurden im letzten Jahr neue Fenster eingebaut. In der Nebenkostenabrechnung werden nun unter Sonderreinigung nach Umbaumaßnahmen und Sonderreinigung nach Aufwand die Kosten der Reinigung nach dem Einbau der Fenster in Rechnung gestellt. Ich bin nicht der Ansicht, dass diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden können. Was meint Ihr?

Hallo!

Ich bin leider kein Experte für Mietrecht. Werden in einem mehr oder weniger öffentlichen Gebäude Umbauten durchgeführt, werden immer verschiedene Offerte von Firmen gesichtet und eine Firma PAUSCHAL damit beauftragt, z.B. die Fenster auszutauschen (so gut wie nie wird nach Aufwand gearbeitet). Darin ist ganz sicher auch die Schlussreinigung enthalten- somit würden eigentlich für Sie keine Kosten entstehen- ist ja schon im Pauschalauftrag enthalten. Weiters haben warscheinlich nicht Sie, sondern der Hauseigentümer den Austausch veranlasst, somit sollten auch aus dieser Hinsicht keine Extrakosten auf Sie zukommen.
Wenns ein größeres Haus sein sollte, wäre eine Absprache untereinander sicherlich dienlich, da man in der Masse immer bessere Argumente hat…

Freundliche Grüße

Sicher bin ich mir nicht 100%ig, bin aber der Meinung-wenn Hausreinigung schon immer mit in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt ist, kann man diese Mehrkosten umlegen.
Man müßte vielleicht den Vertrag der Fensterfirma einsehen, ob dort Reinigungsarbeiten mit aufgeführt sind und diese Kosten mit in der Rechnung integriert sind (machen viel Firmen!). In diesem Fall dürfen diese dann natürlich nicht umgelegt werden.

MfG Maximilian123

Hallo,

kann ich leider nichts zu sagen.

mfg

nicht umlagefähig, außer es ist im MV geschrieben