hallo,
es soll ne genehmigung für sondersignale in Orange geben!!!
(für unfälle usw) wer kennt ne seite wo man so ne krigt???
es gibt ne seite (rkl.de) da hat mein freund sie herr aber sie is auf der Seite net zu finden… wer kann helfen
Danke im Voraus
MfG
Kennleuchten für gelbes Blinklicht:
Nach § 52 Abs. 4 StVZO, ist die Verwendung von einer oder mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumleuchten) nur für folgende Fahrzeuge gestattet:
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Fahrzeuge zum Bau, zur Unterhaltung oder zur Reinigung von Straßen,
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Fahrzeuge zur Müllabfuhr,
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Kraftfahrzeuge zur Pannenhilfe, wenn
1.) sie als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind (ggf. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich) und dies im Fahrzeugschein ZBI eingetragen ist.
und
2.) der Halter ein Betrieb ist der Pannenhilfe gewerblich leistet oder ein Automobilklub oder ein Verband des Verkehrsgewerbes bzw. der Autoversicherer ist,
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Fahrzeuge mit Überlänge oder -breite bzw. mit überlanger oder -breiter Ladung, sofern eine gesonderte Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt ist,
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Fahrzeuge, die als Schwer- und Großraumtransport-Begleitfahrzeuge anerkannt sind (ggf. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich) und dies im Fahrzeugschein ZBI eingetragen ist. Andere Begleitfahrzeuge (ohne Anerkennung/Fahrzeugscheineintrag) dürfen mit abnehmbaren gelben Blinkleuchten ausgerüstet sein, sofern eine gesonderte Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt ist.
Nach § 38 Abs. 3 StVO warnt gelbes Blinklicht vor Gefahren. Die Verwendung ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit Überlänge oder -breite bzw. mit überlanger oder -breiter Ladung zu warnen (siehe § 32 Abs. 1 StVZO und § 22 Abs. 2). Neben dem gelben Blinklicht, muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.
ok
vielen vielen dank!!!
ich hab danach ca. nen Halbes Jahr lang gesucht und du (falls ich das sagen darf) hast es mir geschrieben!!!
vielen dank!!!