Sondersignal/Wanrleuchten Gelb

ok
sonder und wegerecht sind völlig unterschiedliche sachen.
sonderrechte § 35 stvo erlauben, von den normen der stvo unter berücksichtigung des verhältnismäßigkeitsgrundsatz abzuweichen.
fährt ein freiwilliger feuerwehrmann bei alarmierung zur wache, so hat er sowohl sonderrechte.die feuerwehr ist im einsatzfall mannschaft und gerät.im arlarmfall zählt der pkw zur feuerwehr. sondersignale darf er aber nicht benutzen, weil sein kfz laut stvzo nicht damit ausgerüstet ist. so kann er zb sein pkw im alarmfall im haltverbot parken, um die einsatzbereitschaft herzustellen nicht aber bei rot in den geschützten kreuzungsbereich einfahren und so noch gefahrensituationen schaffen. die feuerwehr soll probleme lösen und nicht schaffen.

wegerechte §38 haben ua auch müllabfuhr , straßenreinigung wenn sie in warnfarbe lackiert sind gelbes kennlicht und reflektierende warnmarkierungen haben.
sie dürfen verkehrt der einbahnstraße einfahren und überall ihren job nachgehen.

explezit dürfen blaulicht mit einsatzhorn nur von den damit ausgerüsteten fahrzeugen abgegeben werden .
blaulicht allein hat nur absichernde wirkung. absicherung der einsatzstelle, absicherung bei einem schwertransport zb.

gelbes kennlicht darf nicht einfach benutzt werden und wird genau so bestraft wie blaues kennlicht. mit solchen spielchen ( gelbes licht oder blau auf dem pkw macht m,an sich nicht nur lächerlich, sondern im schadensfall auch regresspflichtig.
hauptmann