Hallo,
Bei einem Baudarlehen (Volksbank) von EUR 43.000 mit einer
vereinb. (Sonder)Tilgung von 2% (jährlich vom ursprünglichen
Darlehensbetrag zuzüglich der durch Tilgung ersparten Zinsen)
kann man, laut Aussage der Bank, jährlich EUR 2.150,00
(sonder)tilgen.
2.150 Euro sind 5% von 43.000 Euro.
Was heißt »jährlich vom ursprünglichen Darlehensbetrag
zuzüglich der durch Tilgung ersparten Zinsen«? Was sind die
»durch Tilgung ersparten Zinsen«? Heißt »zuzüglich« das ich
mehr als die ang. EUR 2.150 tilgen darf?
Im Moment der Tilgung reuziert sich der ausstehende Kreditbetrag und damit entsprechend die zukünftig zu zahlenden Zinsen. Da auch nach einer Sondertilgung die monatlich zu zahlende „Rate“ gleich bleibt, ist in jeder zukünftigen Rate mehr Tilgung enthalten als ursprünglich berechnet - und zwar in Höhe der nicht mehr zu zahlenden Zinsen.
Wann kann eine Sondertilgung geleistet werden, wenn im Vertrag
darüber keine Angabe gemacht ist? Ende des Jahres, oder auch
im Januar, oder…?
Völlig egal.
Wenn ich im Januar eine Sondertilgung leiste, zahlt sich das
auf die Zinsen, da die Kreditsumme ab dem Zahlungseingang
niedriger wird, umgehend aus?
Ja, so ist es.
Beispiel:
Kredit 100.000 Euro
Tilgung: 1%
Zinssatz: 5%
Macht im ersten Jahr 5000 Euro Zinsen und 1000 Euro Tilgung, d.h. monatlich sind 500 Euro zu zahlen (416,67 Zinsen vs. 83,33 Tilgung). Werden nun am ersten Tag nach der Auszahlung 5000 Euro Sondertilgung geleistet, reduziert sich der Kreditbetrag um 5.000 Euro.
Also:
Kredit 95.000 Euro; 5% Zinsen: 4750 Euro jährlich, 395,83 monatllich. Die „Rate“ bleibt mit 500 Euro monatlich konstant, also werden zukünftig monatlich nicht mehr 83,33 Euro getilgt, sondern 104,17 Euro.
Gruß
Christian