wenn man eigentlich seine ETW verkaufen möchte, kann man aber nicht, da man noch in der Zinsbindung ist. Es wird somit ein hoher Betrag an Vorfälligkeitszinsen fällig.
Das möchte man vermeiden!
Kann es denn nicht so sein, dass die Wohnung verkauft wird und eine Sondertilgung geleistet wird? Es würde eh ein Rest überbleiben den man weiter finanziert.
Auf diese Weise löst man den Vertrag ja nicht auf!
Oder geht das auch nicht?
Danke für die Hilfe im Voraus.
Ein Sondertilgungsrecht muss im Kreditvertrag vereinbart sein, ist es nicht muss sich die Bank nicht darauf einlassen.
Ich würde erst mal mit der Bank reden.
Gruß elmore
der Kreditnehmer hat i.d.R. das Recht, das Darlehen ohne Vorfälligkeit abzulösen, wenn er die Wohnung verkauft. Also, dann gibt es Sonderkündigungsrecht.
Wenn man sich dann noch eine andere Immobilie zulegen möchte, kann man geschickt die Darlehen hin- und her- shiften.
der Kreditnehmer hat i.d.R. das Recht, das Darlehen ohne
Vorfälligkeit abzulösen, wenn er die Wohnung verkauft. Also,
dann gibt es Sonderkündigungsrecht.
Das ist leider Unsinn. Es gibt es BGH Urteil, dass die Kreditrückzahlung beim Verkauf der Immobilie ermöglicht, aber nicht für lau. Die Bank dar eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.
Also würden hier keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
in diesem Fall würden sogar ‚negative‘ Vorfälligkeitsgebühren anfallen, d.h. die Bank müsste dem Kunden etwas zahlen. Nur ist dieser Fall per Vertrag (meist) ausgeschlossen.
Bei mir war das vor einiger Zeit so; theoretisch hätte ich einige € kriegen sollten, aber - siehe oben.