Sondertilgung oder Vorfälligkeitszinsen

Hallo,

wenn man eigentlich seine ETW verkaufen möchte, kann man aber nicht, da man noch in der Zinsbindung ist. Es wird somit ein hoher Betrag an Vorfälligkeitszinsen fällig.
Das möchte man vermeiden!
Kann es denn nicht so sein, dass die Wohnung verkauft wird und eine Sondertilgung geleistet wird? Es würde eh ein Rest überbleiben den man weiter finanziert.
Auf diese Weise löst man den Vertrag ja nicht auf!
Oder geht das auch nicht?
Danke für die Hilfe im Voraus.

Ein Sondertilgungsrecht muss im Kreditvertrag vereinbart sein, ist es nicht muss sich die Bank nicht darauf einlassen.
Ich würde erst mal mit der Bank reden.
Gruß elmore

Hallo,

der Kreditnehmer hat i.d.R. das Recht, das Darlehen ohne Vorfälligkeit abzulösen, wenn er die Wohnung verkauft. Also, dann gibt es Sonderkündigungsrecht.
Wenn man sich dann noch eine andere Immobilie zulegen möchte, kann man geschickt die Darlehen hin- und her- shiften.

Haelge

der Kreditnehmer hat i.d.R. das Recht, das Darlehen ohne
Vorfälligkeit abzulösen, wenn er die Wohnung verkauft. Also,
dann gibt es Sonderkündigungsrecht.

Das ist leider Unsinn. Es gibt es BGH Urteil, dass die Kreditrückzahlung beim Verkauf der Immobilie ermöglicht, aber nicht für lau. Die Bank dar eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.

wenn man eigentlich seine ETW verkaufen möchte, kann man aber nicht, da man noch in der Zinsbindung ist.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun ?

Es wird somit ein hoher Betrag an Vorfälligkeitszinsen fällig.

Das kann natürlich passieren.

Kann es denn nicht so sein, dass die Wohnung verkauft wird und eine Sondertilgung geleistet wird?

Wenn das der Darlehensvertrag erlaubt, geht das. Wenn nicht, muß man sich an dden Vertrag und seine Laufzeit halten.

Auf diese Weise löst man den Vertrag ja nicht auf!

Man könnte einen Pfandwechsel ins Auge fassen, nur dazu müsen Verkauf und Kauf zeitlich recht eng gekoppelt werden.

Hallo,

wieder was gelernt. Ich habe vor 2 Jahren einen wohnung verkauft und konnte den Vertrag Problem auflösen. Gebühren kommen natürlich auf.

Haelge

Hallo Haelge,

verschiedene Kreditgeber sind bei einem Verkauf kulant.
Aber ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Gruß

Hallo

nicht bei jeder Ablöse fallen Vorfälligkeitszinsen an.

Beispiel: es besteht ein Darlehen mit folgenden Kondition
3 % Sollzins - 15 Jahre Laufzeit.

Die Bank würde heute für die Weitergabe der gleichen Darlehenssumme
jedoch 4,5 % Sollzins für 15 Jahre Laufzeit bekommen.

Also würden hier keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Im umgekehrten Fall müsste allerdings gezahlt werden.

Gruß

Moin,

Also würden hier keine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

in diesem Fall würden sogar ‚negative‘ Vorfälligkeitsgebühren anfallen, d.h. die Bank müsste dem Kunden etwas zahlen. Nur ist dieser Fall per Vertrag (meist) ausgeschlossen.
Bei mir war das vor einiger Zeit so; theoretisch hätte ich einige € kriegen sollten, aber - siehe oben.

Gandalf