Sondertilgungen

Hallo,

angenommen jemand hat eine Baufinanzierung über die Bank laufen. Es ist vereinbart, dass Sondertilgungen in Höhe von Betrag X zulässig sind. Jetzt hat dieser Jemand unerwartet einen größeren Geldbetrag zur Verfügung (Sondertilgungen für drei Jahre).

Kann man da sagen, ob man da ausnahmsweise einen höheren Betrag in die Sondertilgung schieben kann? Wie sind da die Erfahrungswerte?

Oder ist das vielleicht sogar unklug? Ich bin da leider nicht so wissend: Der Zinssatz für den Baukredit liegt bei 3,9 %. Wenn ich jetzt gucke, gibt es auf Festgeldkonten über 4 %. Bedeutet dies, dass eine Tilgung teurer ist als die Geldanlage? Sprich lohnt es sich, nur den „erlaubten“ Teil sofort in die Sondertilgung zu schieben und den Rest anzulegen um dann jedes Jahr einen weiteren Teil einzuzahlen?

Danke und viele Grüße
Monroe

Kann man da sagen, ob man da ausnahmsweise einen höheren
Betrag in die Sondertilgung schieben kann? Wie sind da die
Erfahrungswerte?

Kann man nicht. Man kann nur das, was im Vertrag steht.

Kann man nicht. Man kann nur das, was im Vertrag steht.

Hallo,

wahrscheinlich habe ich da wohl gerade doch eine Ausnahme gefunden. Meine Kollegin sagte gerade, dass die ausser der Reihe eine Sondertilgung in zumindest doppelter Höhe vornehmen durften. War Kulanz der Bank. Wenn sowas geläufig wäre, ist uns doch schon geholfen :smile:

VG
Monroe

Hallo,

wahrscheinlich habe ich da wohl gerade doch eine Ausnahme
gefunden. Meine Kollegin sagte gerade, dass die ausser der
Reihe eine Sondertilgung in zumindest doppelter Höhe vornehmen
durften. War Kulanz der Bank.

danach solltest Du aber bei Deinem Kreditinstitut fragen und nicht bei uns. Grundsätzlich gilt das, was im Vertrag steht.

Gruß
Christian

Hallo

Grundsätzlich gilt das, was im Vertrag steht.

Das habe ich wohl begriffen. Wenn beide Parteien sich einig sind, kann man auch von einem Vertrag abweichen. Wenn es die Regel ist, dass Banken sich da kulant verhalten, habe ich doch eine ganz andere Position als wenn es völlig ausgeschlossen ist.

Deswegen habe ich ja auch nach Erfahrungswerten gefragt. Sprich: Wer hat da schon mal nach gefragt und wie wurde verfahren. Bzw. eben die Frage an Bankmitarbeiter, wie auf Anfragen dieser Art reagiert wird. Wenn die Bank das nicht möchte, habe ich rechtlich wohl eher keine Chance :smile: Das habe ich auch gar nicht angezweifelt.

VG
Monroe

sind, kann man auch von einem Vertrag abweichen. Wenn es die
Regel ist, dass Banken sich da kulant verhalten, habe ich doch

Das ist doch der Sinn des Wortes Kulanz, dass es eben nicht die Regel ist. Da Banken ihre langfristigen Kredite refinanzieren, können sie Sondertilgungen normalerweise nicht gebrauchen. Deswegen ist eine, vom Kreditvertrag abweichende Sondertilgung die absolute Ausnahme. Aber: Fragen kostet nichts.

Hallo,

Das habe ich wohl begriffen. Wenn beide Parteien sich einig
sind, kann man auch von einem Vertrag abweichen. Wenn es die
Regel ist, dass Banken sich da kulant verhalten, habe ich doch
eine ganz andere Position als wenn es völlig ausgeschlossen
ist.

es gibt gut 3.000 Kreditinstitute in Deutschland. Es gibt niemanden, der sinnvollerweise allgemeingültige Aussagen zu dem Thema tätigen kann – was mit einiger Wahrscheinlichkeit die üblichen Verdächtigen nicht davon abhalten wird, es trotzdem zu tun.

Deswegen habe ich ja auch nach Erfahrungswerten gefragt.
Sprich: Wer hat da schon mal nach gefragt und wie wurde
verfahren.

Schön, also ein Einzelschicksal: Schriftlich angefragt und eine Ablehnung mit Verweis auf die Geschäftspolitik erhalten. Anschließend telephonisch nachgefragt und den Tip bekommen, mich direkt an den Vorstand zu wenden. Das habe ich mit einem gut einseitigen Text getan, in dem ich u.a. auf eventuelle Steuerthemen hinwies sowie darauf, daß man angesichts der Zinsentwicklung bei einer vorzeitigen Rückführung einen Gewinn von rd. 6000 Euro einstreichen könnte. Alles hübsch freundlich und sachlich formuliert. Nach ein paar Tagen kam dann ein Brief mit der Zustimmung, den Zahlungsanweisungen sowie dem Hinweis auf eine kleine Bearbeitungsgebühr.

Gruß
Christian

Hallo Monroe,

um auszurechnen, was günstiger ist, musst Du aber die Nachsteuerrendite betrachten.

Nur mal so als Hinweis von
Andreas

Kulanz

Das ist doch der Sinn des Wortes Kulanz, dass es eben nicht
die Regel ist.

Hallo,

sehr ich doch anders. Kulanz bedeutet nur, dass jemand nicht auf seinen Recht pocht. Das kann in Ausnahmefällen passieren oder auch immer.

Der Einzelhandel z.B. tauscht in der Regel immer um, auch wenn er nicht dazu verpflichtet ist. Ich möchte doch nur heraus finden, wie gängig es ist. Wenn ich dann die einzige Bank unter vielen gefunden habe, werde ich auch damit leben können.

VG
Monroe

Mehr will ich doch gar nicht :smile:

Hallo,

ich möchte ja auch nur heraus finden, wie gängig es ist. Wenn ich dann die einzige Bank unter vielen gefunden habe, werde ich auch damit leben können. Diese Gefahr besteht bei den meisten Fragen und es braucht auch nur jemand zu antworten, der auch einen Sinn drin sieht. Ich zwinge ja niemanden.

Deswegen habe ich ja auch nach Erfahrungswerten gefragt.
Sprich: Wer hat da schon mal nach gefragt und wie wurde
verfahren.

Schön, also ein Einzelschicksal: Schriftlich angefragt und
eine Ablehnung mit Verweis auf die Geschäftspolitik erhalten.
Anschließend telephonisch nachgefragt und den Tip bekommen,
mich direkt an den Vorstand zu wenden. Das habe ich mit einem
gut einseitigen Text getan, in dem ich u.a. auf eventuelle
Steuerthemen hinwies sowie darauf, daß man angesichts der
Zinsentwicklung bei einer vorzeitigen Rückführung einen Gewinn
von rd. 6000 Euro einstreichen könnte. Alles hübsch freundlich
und sachlich formuliert. Nach ein paar Tagen kam dann ein
Brief mit der Zustimmung, den Zahlungsanweisungen sowie dem
Hinweis auf eine kleine Bearbeitungsgebühr

Danke :smile:

VG
Monroe

sehr ich doch anders.

Es kommt auf die Sicht der Bank an und nicht auf Deine.

Der Einzelhandel z.B. tauscht in der Regel immer um, auch wenn
er nicht dazu verpflichtet ist.

Das kannst Du mit einem refinanzierten GRundschuld-Darlehen auch nicht vergleichen.

Ich möchte doch nur heraus finden, wie gängig es ist.

Wie oft soll ich es noch schreiben ? Gängig ist, dass die außerplanmäßige Sondertilgung abgelehnt wird. Wenn es einmal bei jemand anderem zugelassen wurde, heißt das noch lange nicht, dass dieselbe Bank es noch einmal genehmigt.

Kann man da sagen, ob man da ausnahmsweise einen höheren
Betrag in die Sondertilgung schieben kann? Wie sind da die
Erfahrungswerte?

Da musst Du Deine Bank zu Deinem Vertrag befragen. - Und lass Dir die Auskunft schriftlich geben.

Ich bin da leider nicht
so wissend: Der Zinssatz für den Baukredit liegt bei 3,9 %.
Wenn ich jetzt gucke, gibt es auf Festgeldkonten über 4 %.

Bei neuen Konten bis zu 5% (siehe hier: http://www.klicktipps.de/geldtipps-tagesgeld.php )

Bedeutet dies, dass eine Tilgung teurer ist als die
Geldanlage?

Du musst ausrechnen, was Du für angelegtes Geld bekommen kannst minus dem, was Du dafür an Steuern zahlst.
Und Du must berechnen, was Du an Zinsen für das ensprechende Darlehen zahlst (minus Steuern, falls das Objekt vermietet ist).
Dann weißt Du, wieviel Du einsparst.

Außerdem noch einplanen, was demnächst für Urlaub und andere Investitionen benötigt wird.

Grüße
JK