Sondertilgungen gesetzlich geregelt

Hallo
wenn in einem Privatkredit bzw. Konsumentenkreditvertrag keine Regelung hinsichtlich Sondertilgung besteht, ist es richtig dass dann das Gesetz gilt? der Bankmitarbeiter verweist auf das Gesetz und sein Kredithandbuch und erklärt, dass mit 3 Monate vorher Ankündigung kostenlose Sondertilgung geht.
(Vertrag ist noch nicht unterschrieben)
Vielen Dank.

Dann soll er mal den genauen § nennen.
Und zu Sicherheit würde ich das noch in den Kreditvertrag reinschreiben lassen.

Ja! Dies würde ich dir auch auf jeden Fall empfehlen. Am Ende gilt dann doch nur, was schriftl. vereinbart wurde.

Hallo bernieone
danke vielmals. Darum habe ich gebeten. Es wurde geantwortet, dass der Vertrag nicht geändert werden könne und das was gesetzlich geregelt ist nicht zusätzlich vertraglich geregelt werden brauche.
siehe hier:
http://www.vergleich.de/informationen/finanzierung/r…
Klingt eigentlich ganz vernünftig?!

Nirgendwo gibts was kostenlos, und schon gar nicht bei der Bank.
Das Gesetz sieht beim Konsumentenkredit offensichtlich erstmal
Sondertilgungen vor, im Gegensatz zur Baufinanzierung.
Mit diesen Konsumentenkrediten bin ich jetzt aber auch nicht so
bewandert, ob es da noch irgendwelche Fallstricke gibt.
Diese Sondert. sind aber nicht unbedingt kostenlos, weil -wie gesehen-
die Bank eine Bearbeitungsgebühr verlangen kann.
Und jetzt weigert sich der bankmitarbeiter eine entprechende vertragliche
Einzelfallregelung mit aufzunehmen, und man soll sich durch das ganze
kleingedruckte Bankchinesisch durchwühlen, um herauszukriegen, wieviel
man im Ernstfall zahlen muss, und ob sich das ganze dann noch lohnt ?