Hallo
gibt es darüber gesetzliche Vorgaben oder unterliegt das der völligen Vertragsfreiheit der Parteien???
Danke im Vorraus
Der Kater Mikesch
Hallo
gibt es darüber gesetzliche Vorgaben oder unterliegt das der völligen Vertragsfreiheit der Parteien???
Danke im Vorraus
Der Kater Mikesch
Hallo Mikesch,
gibt es darüber gesetzliche Vorgaben
Nein (1 Ausnahme, siehe unten).
oder unterliegt das der völligen Vertragsfreiheit der Parteien???
Ja.
Die oben erwähnte Ausnahme ist folgende. Wenn die Zinsbindungsdauer einer Hypothek länger als 10 Jahre ist, kann sie einseitig vom Darlehensnehmer nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Diese Regelung ist meines Wissens gesetzlich geregelt, aber frag mich bitte nicht nach dem Paragraphen. Ist die Zinsfestschreibung bis 10 Jahre, sind die Vertragsparteien daran gebunden. Die Bank kann während der Laufzeit Sondertilgungen zulassen, muß es aber nicht.
Gruß
Nordlicht
Nicht ganz richtig:
10 Jahre und 6 Monate nach VOLlAUZAHLUNG.
Die Bank kann auch während der Laufzeit des Kredites Sondertilgungen zulassen. Wenn diese aber nicht vertraglich vereinbart sind, muß der Kreditnehmer dafür aber in aller Regel eine Entschädigung zahlen (Vorfälligkeitsentschädigung), weil er sich ja nicht mehr an den Vertrag hält, wenn man so will.