Sonderumlage, Hausverwaltung

mal eine Frage. wir haben letztes Jahr im September eine Wohnung gekauf und vermieten es. und sind auch bei einer Hausverwaltung. dieses jahr haben wir eine Somderumlage bekommen und müssen nach unseren Anteil 800,00 zahlen. ich habe gehört, wenn man ende des Jahres eine Wohnung kauft, muss man sich nicht an die Sonderumlage beteiligen simmt das?

hallo,
soweit mir bekannt, hängt das mit der Beschlussfassung und dem Eintrag als Eigentümer im Grundbuch zusammen.
Wenn die Beschlussfassund zur SU in der WEV N A C H dem Eintrag in das Grundbuch, dass Du Eigentümer geworden bist, erfolgt ist, dann bist Du dafür verantwortlich.

Wenn dies nicht der Fall ist, dann sollte dies in dem Kaufvertrag geregelt sein. Z.B. wird normaler Weise gefragt, ob irgendwelche Kosten auf den Erwerber zukommen oder ob Sanierungen anstehen o.ä. Einfach einmal nachlesen, was im Kaufvertrag steht, abgleichen, mit den letzten Protokollen und dann abwägen, ob evtl. eine Täuschung durch den Veräuserer vorliegt.

Wenn ich als Makler tätig bin, bekommt der Erwerber vor dem Kauf die Kopien der letzten drei Protokolle sowie die lt. zwei Jahresabrechnungen, so dass der Erwerber weiß, was auf ihn zukommt.

Hallo natisergej,
was du da gehört hast, ist wohl falsch. Grundsätzlich richtet sich ein Beschluss der Versammlung der Wohnungseigentümer gegen den Eigentümer, der am Tage der Beschlussfassung im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Wenn der Beschluss vor Eurem Kauf/Umschreibung im Grundbuch gefasst wurde, trifft ihn noch den alten Eigentümer. Wenn er aber gefasst wurde, wo ihr schon Eigentümer wart, dann trifft der Beschluss euch.
MfG
Hartmut Eger
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand basiert eine Sonderumlage auf einem Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Wahrscheinlich von der letzten Eigentümerversammlung oder davor.
Sobald man eine Eigentumswohnung kauft, übernimmt man die Pflichten des Verkäufers bzw. des Wohnungseigentümers d.h. man tritt in bestehende Verträge ein (Verwaltervertrag, Versicherungen, Wartungsverträge etc.). Und auch in mehrheitlich beschlossene Beschlüsse aus Eigentümerversammlungen. Sofern Sie also mit dem Verkäufer im Kaufvertrag nichts vereinbart haben, treten Sie in diesen Beschluss zur Sonderumlage für Ihre Wohnung ein.

Mit freundlichem Gruss
Verena Kunz

Hallo,
das kommt immer darauf an was Ihr im Kaufvertrag vereinbart habt.