Sonderumlage rechtens?

Guten Tag,

wenn man ein Besitzer einer Tiefgarage ist, die zu einem Hochhaus gehört, wo man eine Wohnung mietet, muß mann dann die Kosten mittragen wenn z. B. das Dach des Hochhauses repariert wird? Man ist da doch nur Mieter, oder?

Hallo,

na für den Stellplatz schon. Für die gemietete WOhnung nicht.

Grüße

Thomas

Hallo Stefan,

Kosten für Reparaturen und Instandsetzungen sind Sache des Eigentümers, der Mieter ist damit nicht zu belasten.

Wolfgang D.

Dann kann eine Hausverwaltung auch nicht behaupten dass die Tiefgarage zum Hochhaus gehört und somit als Eins gesehen wird?

Moin

Dann kann eine Hausverwaltung auch nicht behaupten dass die
Tiefgarage zum Hochhaus gehört und somit als Eins gesehen
wird?

Wer behauptet muss beweisen. Was zu wem gehört geht aus der Teilungserklärung hervor.

Aber: Du schreibst oben „Besitzer“ einer Tiefgarage. Darf man das als „Eigentümer eines Stellplatzes“ oder „Mieter eines Stellplatzes“ oder „Eigentümer der kompletten Tiefgarage“ verstehen?

Weil (wie schon gesagt): als reiner Mieter zahlst man nur Miete und sonst nix.

Gruß
Stefan

Eigentümer des Stellplatzes. Mieter der dazugehörigen Wohnung.

Eigentümer des Stellplatzes. Mieter der dazugehörigen Wohnung.

Na also! Ist zwar eine ungewöhnliche Kombination, aber egal.

Dann soll „man“ in die Teilungserklärung schauen (sollte „man“ beim Kauf bekommen haben). Da steht drin, wie sich die Eigentumsanteile berechnen und damit auch, ob das Haus und die Tiefgarage zusammengehören.

Gruß
Stefan