Eine Eigentümergemeinschaft hat in den vergangenen Jahren Sonderumlagen gezahlt, von denen Anwalts- und Gerichtskosten für ein gerichtliches Verfahren bestritten wurden.
Durch Abschluss des Verfahrens in 2012 fließt jetzt ein Teil dieser Anwalts- und Gerichtskosten bzw. ausstehenden Hausgeldzahlungen vom Beklagten zurück an die Eigentümergemeinschaft.
Gehöhren die zurückgeflossenen Beträge der aktuellen Eigentümergemeinschaft oder sind diese auf die ursprünglichen Einzahler der Sonderumlagen umzulegen?
Hintergrund:
Bei einer Wohnung hat 2012 ein Eigentümerwechsel stattgefunden.
Teile der Sonderumlagen wurden also von einem anderen Eigentümer gezahlt. Ist der Rückfluss jetzt auch anteilsmäßig auf den ehemaligen Eigentümer auszuzahlen?
Oder werden die Sonderumlagen wie eine Instandhaltungsrücklage gewertet, welche einer aus der WEG ausgeschiedenen Partei ja auch nicht zurück erstattet wird? …