Kauf einer Eigentumswohnug. Notartermin 14.04.2011, Schlüsselübergabe erfolgt am 07.05.2011, Grundbucheintragung erfolgt noch.
Vor Kauf wurde bestätigt das die Fassade in 2010 erneuert wurde. Anhand der Eigentümerversammlungsprotokolle der letzten Jahre war nichts bzgl. irgendwelcher geplanten Sonderumlagen erkennbar.
Jetzt wurde an der Eigentümerversammlung am 04.05.2011 entscheiden das eine Sonderumlage zum 01.06.2011 getätigt werden muss, da die Fassadenrenovierung letztes Jahr den Kostenvoranschlag weit übertroffen hat und ein Teil der Rechnung nicht in 2010 beglichen werden konnte und jetzt in 2011 beglichen werden soll und dafür die Sonderumlage notwendig ist, da die Rücklagen nicht ausreichen.
Wer muss diese Sonderumlage leisten, da dies ja noch Aufwände aus 2010 betreffen und dem Käufer bis zur Eigentümerversammlung nicht bekannt waren.
es müsste im Kaufvertrag eine Regelung zu dieser Thematik enthalten sein.
Wenn der Kaufvertrag nichts anderes her gibt, tippe ich darauf das der Nutzen-/Lastenwechsel am 07.05. war. Somit Punkt für Sie. Die Zahlungspflicht ist allerdings erst am 01.06. Ehrlich gesagt bin ich hier überfragt und würde einen in Sachen WEG-Recht bewanderten Rechtsbeistand fragen.
Hallo, das ist ja ein dickes Ei. Ich bin der Meinung, dass vor der Sanierung hätte beschlossen werden müssen, wer was wann zahlen muss, da in 2011 das Jahr 2011 beschlossen wird. Ich gehe davon aus, dass das der ehemalige Eigentümer übernehmen muss. Bin mir aber nicht sicher und schlage vor, das mit einem Anwalt zu besprechen. Also das Jahr 2011 wird kostenmäßig in 2011 bestimmt und beschlossen. Alles andere fände ich komisch. Wäre aber schön, falls ich nicht Recht habe, wenn du mir das Ergebnis mitteilen würdest. Danke.
Gruß Uli
An der Sonderumlage für die Fassade muss auch der neue Eigentümer teilnehmen, denn es sind definitiv keine Aufwände von 2010, das wäre z.B. eine Rechnung von damals, eine Reparatur- oder Handwerkerleistung von 2010, etc. Nein, die Fassade sollte zwar 2010 erneuert werden, die ETgemeinschaft KONNTE das aber nicht in 2010 leisten, sondern erst jetzt. Der neue Eigentümer muss also mitzahlen, profitiert aber z.B. auch von den Rücklagen, die die anderen ET gebildet haben. Nur noch der rest staht dann aus und wird entsprechend auf die ET verteilt/umgelegt.
Gruß
Hallo, unächst einmal würde ich in dieser Angelegenheit hinterfragen wer den Kostenrahmen falsch gesteckt hat und wer die Verträge für die Fassadenrenoverung so schlecht gemacht hat, dass eszu einer Überschreitung der Kosten kommen konnte. Üblich is es heutzutage Verträge mit Festpreis auszuhandeln, der vom Handwerker nicht überschritten werden darf. Bei Fassadenrenovierung an Mehrfamilienhäusern lässt man das nicht einfach offen. Gegebenenfalls hat der Beirat und der Verwalter hier grob fahrlässig gehandelt. Oder der Handwerker hat betrogen, das kommt bei Gemeinsschaften häufig vor, da für viele Handwerker eine Eigentümergemeinschaft ein Selbstbediehnungsladen ist, der nach Lust und Laune ausgenommen werden kann. Ein Beirat sollte das wissen und darauf achten!
Wer es zahlt ist ganz klar derjenige, der zm Zeitpunkt der Fälligkeit der Sonderumlage der Eigentümer ist. Da die Umlage zum Haus gehört geht sie ja auch im vollen Umfang immer mit dem Eigentum an den neuen Eigentümer über. Das ist nett, wenn der Topf voll ist und eben schmezlich, wenn er leer ist. Sie haben das schon richtig gemacht sich vor dem Kauf zu erkundigen wie hoch der Topf ist. Es ist wohl ein Versäumnis des Verwalters diese Dinge nicht in den Protokollen der Eigentümervrsammlung zu erwähnen. Vielleicht ist das bei der nächsten Eigentümeremeinschafsversammlung eine gute Gelegenheit darauf zu achten, daß der Verwalter über seine Arbeit korrekt berchtet. Er soll auch die Finanzsituation der Gemeinschaft in der Versammlung klar stellen und er muss auf Wunsch auch eine Bilanz vorlegen. Das Protokoll der Eigentümerversammlung muss er auch führen und seit ein paar Jahren ist es auch Gesetz, dass ein Verwalter eine Sammlung aller existierenden Protokolle haben muss. Lassen Sie sich das geben!
Wenn in keinem der Potokolle die Fassadenrenovierung erwähnt ist und dies nicht durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen wurde, dann sollten sie sich überlegen den Verwalter zu verklagen - er hat dann der Gemeinschaft eine nicht gedeckelte Investition aufgezwungen und muss haften!
Richtig, die Arbeiten wurden 2010 beschlossen und genehmigt von der damaligen Eigentümergemeinschaft. Falls dabei nicht ein Passus, wie „Mehrkosten werden erst im Wirtschaftsjahr 2011 ausgeglichen“ oder ähnliches, so sind die Kosten von der „alten“ Eigentümergemeinschaft zu tragen. Diese muß sich die Sonderumlage teilen.
Gruß,
Andreas
Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung und erfolgt unter Vorbehalt !!!
nerviges Problem - ich hatte vor Jahren eine ähnliche Geschichte.
Erst einmal muss sich der Verwalter die Frage stellen, warum die Kosten so ausgeufert sind. Sind eventuell zusätzliche Probleme aufgetaucht ?
Dies kann man natürlich Deinem Verkäufer nicht anlasten, zumal hiervon ja kein Eigentümer gewusst hatte, und von der Sonderumlage erst in der Eigentümerversammlung erfahren hat.
Ich bin leider rechtlcih nicht sicher, wer die Sonderumlage leisten muss. Rein logisch würde ich sagen, daß die Hausgeld-Abrechnung für 2010 mit dem Alt-Eigentümer gemacht werden muss.
Ich würde dem Verwalter schriftlich mitteilen, daß er die Sonderumlage erst einaml dem alten Eigentümer zukommen lassen soll.
Also erst einmal das Problem verlagern
Guten Tag. Es ist eine juristische Frage. In dem Fall rate ich NUR von einem Fachanwalt info zu bekommen, da entscheidend sind mehrere Faktoren, wie z.B. Datum, was inm Kaufvertrag steht, u.s.w. Faßt das selbe war bei uns,und sogar noch alte Nachzahlungen, die erst nach der Kauf fählig geworden sind, müßten wir übernehmen… Nur Anwalt und keine Foren. Viel Glück