Hallo Experten,
ich habe letztes Jahr im Herbst eine Eigentumswohnung gekauft bei der vor meinem Kauf die Aussenfassade saniert wurde. Vor kurzem war eine Eigentümerversammlung in der noch weitere Rechnungen aufgekommen sind, die nicht in der damaligen Finanzierung berüchsichtigt wurden und nun Sonderumlagen anfallen.
Meine Frage: Da die Sanierung und die eigentliche Finanzierung davon vor meinem Kauf statt gefunden hat, muss ich für die Sonderumlagen aufkommen oder muss das (hoffentlich) der Voreigentümer übernehmen?
Vielen Dank für Hilfe
Marion
Hallo Marion,
generell ist es so, dass der Käufer alle Lasten mit übernimmt, soll heißen Du hättest vor dem Kauf klären sollen, ob die Maßnahme komplett abgeschlossen ist und ob evtl. noch weitere Kosten zu erwarten sind.
Ich denke, es wird wohl auch im Notarvertrag irgendetwas dazu festgehalten worden sein. Den Vorbesitzer wirst Du meiner Ansicht nach wohl nicht damit behelligen können. Nicht umsonst wird bei einem Kauf vom „Übergang von Nutzen und Lasten“ gesprochen.
Es wird wohl an Dir hängen bleiben.
Herzliche Grüße,
Frank Scholtysek
Hallo Marion,
Frank hat recht. Du warst beim Kauf nicht sorgfältig genug (muß ich Dir leider sagen). Beim Kauf einer ETW sollte man sich immer die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung vorlegen lassen, um solche unangenehmen Überraschungen zu vermeiden.
Gruß
Nordlicht
Hallo Marion,
meine Vorredner haben im Prinzip Recht: Es wird vermutlich an
Dir hängen bleiben. Allerdings: Wenn man Dir vor dem Kauf vor
Zeugen (auch nahe Verwandte sind Zeugen!) oder schriftlich
(!) zugesichert haben sollte, daß auf Dich keine Kosten aus
vergangenen Maßnahmen zukommen werden (solche Angaben werden
häufig zur Beschwichtigung potentieller Käufer gebraucht),
dann hast Du eine Chance, hier etwas einzuklagen.
Aber damit sind wir auch schon beim Hauptproblem: Du mußt
klagen und das kann kosten! Frage Dich also, ob die zu
erwartenden Kosten den Aufwand und vor allem Ärger lohnen?!
Ein paar hundert Euro sind zwar auch Geld, aber wenn man
bedenkt, daß schon eine Beratung beim Rechtsanwalt (ohne
Rechtsschutz) auch schon ganz schnell 150 Euro kosten kann,
dann ist es die Sache schon wert, daß die Kosten einer
möglicherweise verlorenen Klage den Kosten der zu erwartenden
Umlage gegenübergestellt werden.
Gruß Peter