Weiß jemand, ob man für den Besuch der Goldenen Hochzeit der Eltern einen Tag Sonderurlaub bekommt? Und wenn ja, ob das gesetzlich verankert ist???
Danke
Gerry
Weiß jemand, ob man für den Besuch der Goldenen Hochzeit der Eltern einen Tag Sonderurlaub bekommt? Und wenn ja, ob das gesetzlich verankert ist???
Danke
Gerry
Weiß jemand, ob man für den Besuch der Goldenen Hochzeit der
Eltern einen Tag Sonderurlaub bekommt? Und wenn ja, ob das
gesetzlich verankert ist???
Hallo Gerry,
falls Du unter „Sonderurlaub“ den Rechtsanspruch auf einen bezahlten freien Tag meinst: Nein! Der Arbeitgeber ist nicht dafür zuständig, für festliche Anlässe in der Verwandtschaft seiner Mitarbeiter zu bezahlen.
Dir steht es aber frei, einen Tag Deines Jahresurlaubs zu verwenden, sofern der Urlaubsgewährung keine betrieblichen Gründe entgegen stehen oder um einen Tag unbezahlten Urlaub zu bitten.
Gruß
Wolfgang
Hallo Gerry,
falls Du unter „Sonderurlaub“ den Rechtsanspruch auf einen
bezahlten freien Tag meinst: Nein! Der Arbeitgeber ist nicht
dafür zuständig, für festliche Anlässe in der Verwandtschaft
seiner Mitarbeiter zu bezahlen.
genau das meinte ich, wie auch z.B. Umzugstage, eigene Hochzeit oder (nicht die eigene) Beerdigung…
Danke für die Auskunft!
Gruß Gerry
Hallo!
… oder die eigene Beerdigung…
Anläßlich dieses besonderen Ereignisses sehe ich eine realistische Chance auf Sonderurlaub, zumal der Chef sicher sein kann, vom gleichen Mitarbeiter so bald nicht wieder mit Urlaubswünschen belästigt zu werden. Ich glaube aber eher nicht, daß eine Lohnzahlung für diesen Tag stattfinden wird.
Gruß
Wolfgang
Hallo Gerry (= freundliche Anrede)
Weiß jemand, ob man für den Besuch der Goldenen Hochzeit der
Eltern einen Tag Sonderurlaub bekommt? Und wenn ja, ob das
gesetzlich verankert ist???
Die Frage ist mit einem klaren „Jein“ zu beantworten. Also, es gibt schon mal keinen „Sonderurlaub“. Zunächst einmal müßtest Du prüfen, ob bei Dir vertraglich (AV, TV, BetrV) eine Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge für diesen Falle vereinbart ist. Sollte dem nicht so sein, könnte nach §616 BGB trotzdem ein Anspruch auf Lohnfortzahlung trotz Arbeitsverhinderung bestehen, wenn der §616 BGB nicht vertraglich (AV, TV) ausgeschlossen oder eingegrenzt wurde. Falls er ausgeschlossen wurde, käme höchstens noch ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung in Frage. Die „goldene Hochzeit der Eltern“ dürfte sicherlich zu den „Randfällen“ bei der Auslegung des §616 BGB gehören, ist aber auch schon vom BAG als zulässiger Fall angesehen worden. Letztendlich darf man aber auch nicht vergessen, daß der AG Deinen Anspruch - soweit er tatsächlich existiert - vermutlich aus Unkenntnis nicht aktzeptieren wird und es in einer gerichtlichen Auseinandersetzung enden könnte. Ob dies den ganzen Trubel wert ist…?
Beachte übrigens auch, daß ein Anspruch auf Freistellung und evtl Lohnfortzahlung nur dann existieren kann, wenn Du im anderen Falle auch tatsächlich gearbeitet hättest. Wenn Deine Eltern Ihre goldene Hochzeit an einem (für Dich) arbeitsfreien Tag feiern, was ja zumeist so gehandhabt wird, kannst Du so viel freigestellt werden, wie Du willst - Geld bekommst Du dann auch nicht…:o)
Gruß,
LeoLo
herzlichen Dank
Hallo Leo,
danke für die ausführliche Antwort… ich denke, ich werde meinen AG nicht überfordern und schlichtweg Urlaub beantragen für den Tag. Wird wohl das einfachste sein…1
Gruß
Gerry
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