Guten Abend
Wie sieht die Rechtslage eigentlich aus, wenn ein Elternteil verstirbt und man 4 Tage die Woche arbeiten geht. Steht einem als Teilzeitkraft im Einzelhandel auch Sonderurlaub zu und wenn wie viel?
Eine Bekannte von mir meinte nein, und ich bin der Meinung das auch in diesem Fall Sonderurlaub gegeben werden muss, da ja doch viel zu erledigen ist. Vielen Dank im virraus
Hi!
Wie sieht die Rechtslage eigentlich aus, wenn ein Elternteil
verstirbt und man 4 Tage die Woche arbeiten geht. Steht einem
als Teilzeitkraft im Einzelhandel auch Sonderurlaub zu und
wenn wie viel?
Vorab in Kurzform:
Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub (wobei Sonderurlaub eigentlich das falsche Wort ist) gibt es nicht.
Wenn ein Tarifvertrag greift, kann dort natürlich ebenso etwas anderes vereinbart sein wie in einer einzelvertraglichen Regelung oder einer Betriebsvereinbarung.
Natürlich kann man auch einen Anspruch aus § 616 BGB ableiten, allerdings ist dieser (zumindest der bezahlte) Anspruch in sehr vielen Arbeitsverträgen ausgeschlossen.
Jedoch ist dort von einer „verhältnismäßigen nicht erheblichen Zeit“ die Rede - einen ganzen Tag braucht man allerdings nicht zur Bewältigung der Amtsgänge, ebensowenig dauert die Beerdigung einen ganzen Tag.
VG
Guido
Hallo,
zur Ergänzung: Die Manteltarifverträge des Einzelhandels regeln solche bezahlten Freistellungen von der Arbeit, NRW 1 Tag, alle anderen Bundesländer 2 Tage.
Diese Tarifverträge gelten aber nur, wenn Tarifbindung besteht:
Variante 1: AG im Arbeitgeberverband, AN in der Gewerkschaft
Variante 2: Allgemeinverbindlichkeit (derzeit nicht, aber vor 10 Jahren noch in vielen Bundesländern)
Variante 3: Individualvertragliche Geltung (Inbezugnahme im Arbeitsvertrag, betriebliche Übung)
VG
EK