Hallo und erst mal alles Gute für die Geburt!
Zwei Tage Sonderurlaub heißt zwei zusätzliche Werktage Urlaubsanspruch, zu ihrem normalen vertraglichen Jahresurlaubs-Anspruch dazu. Es ist unerheblich, an welchem Tag ihr Kind zur Welt kommt. Streng genommen dürfen Sie auch frei wählen, an welchen Tagen Sie den Sonderurlaub in Anspruch nehmen wollen, das muss nicht unmittelbar nach der Geburt geschehen. Meist reichen werdende Väter für den voraussichtlichen Geburtstermin einen Urlaubsantrag von zwei bis vier Wochen ein, den Sie dann flexibel ab dem Tag der tatsächlichen Geburt in Anspruch nehmen können und der mit den zwei Tagen Sonderurlaub verrechnet wird. Ansonsten steht es Ihnen natürlich auch zu, wenn Ihr Kind dieses Wochenende zur Welt kommt, dass Sie dann am Montag Ihren Arbeitgeber kurz telefonisch informieren und sich zwei Tage frei nehmen. Das steht Ihnen prinzipiell zu, es sei denn, Sie haben einen „kritischen“ Beruf, sind etwa als Arzt für Operationen oder Behandlungen am Montag eingeplant, sind im Wach- oder Rettungsdienst tätig, Pfleger oder ein anderer Beruf, bei dem andere Menschen von Ihnen abhängig sind. Dann müssten Sie erst für eine adäquate Vertretung sorgen, ehe Sie sich freinehmen können. In den meisten Berufen und Firmen sind die Arbeitnehmer aber durchaus auch kurzfristig entbehrlich und dann hat Ihr Vaterglück eindeutig Vorrang!
Alles Gute für die Zukunft und viel Freude mit dem Nachwuchs!
Anke Merau